Es war im Jahr 2020, als das Bundesgesundheitsministerium in einer Antwort auf eine Forderung der FDP nach einer teilweisen Legalisierung der Leihmutterschaft ein Fass geöffnet hat, das dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute mindestens vor die Füße gefallen ist. Das von Spahn geleitete Ministerium begründete seine Ablehnung einer Legalisierung unter anderem mit dieser Textpassage: „Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten.“