PfadnavigationHomePolitikDeutschlandGrundrechteLeihmutterschaft „darf der Staat nicht verbieten“, sagt Brosius-GersdorfStand: 12:00 UhrLesedauer: 2 MinutenRechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält das Leihmutterverbot für paternalistisch und verfassungswidrig. Sie fordert eine sachliche Debatte und betont: „Die Rechte des Kindes sind ganz wichtig.“In der Debatte um Leihmutterschaft legt Brosius-Gersdorf nach: Das Verbot sei ein Grundrechtseingriff, argumentiert die Juristin – und warnt vor staatlicher Bevormundung von Frauen.Der Staat sollte nach Einschätzung von Juristin Frauke Brosius-Gersdorf Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen nicht verbieten. Das Grundgesetz gehe immer von der Selbstbestimmung des Einzelnen aus, auch von der Selbstbestimmung der Frau, sagte die ehemalige Kandidatin für das Verfassungsgericht im ZDF-„Morgenmagazin“.„Die Freiheit und der Mensch, das steht im Zentrum. Seine Autonomie, sein selbstbestimmtes Handeln. Das heißt, die Menschenwürde, mit der ja jetzt vielfach argumentiert wird gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft, die ist nicht die Grenze, die ist der Grund für die Selbstbestimmung.“ Der Staat dürfe Freiheit einschränken, aber nur da, wo Freiheit anderer beginne, sagte Brosius-Gersdorf.„Und wenn eine Frau selbstbestimmt, autonom, freiwillig, gut informiert entscheidet, dass sie sich als Leihmutter zur Verfügung stellen möchte, dann darf der Staat das meines Erachtens nicht verbieten.“ So etwas wie einen Schutz vor sich selbst gebe es nicht.Lesen Sie auchDie Debatte um Leihmutterschaft war entbrannt, nachdem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Mann am Mittwoch vergangener Woche bekanntgegeben hatten, dass sie Eltern geworden seien. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn in der CDU mitgetragen hat. In der Union brach ein Sturm der Empörung los, der am Samstag zu Spahns Rücktritt als Unionsfraktionschef führte.Brosius-Gersdorf sagte: „Das jetzige Verbot der Leihmutterschaft und der Eizellspende, das ist ein Grundrechtseingriff. Das ist ein Eingriff in Grundrechte der Menschen, die auf eine Leihmutterschaft oder eine Eizellspende angewiesen sind, um ein Kind zu bekommen. Und der Staat braucht für solche Grundrechtseingriffe einen Rechtfertigungsgrund.“Was ist mit „altruistischer“ Leihmutterschaft?Der Staat müsse unbedingt Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Frauen nicht unter Druck und Zwang gerieten oder wirtschaftlich ausgebeutet würden und sich aus wirtschaftlicher Not heraus zu einem solchen Schritt bereit erklärten, betonte die Juristin.Lesen Sie auchDie Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, dass die Zulassung einer „altruistischen“ Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – erwogen werden könnte. Bedingung sei der Schutz der Leihmutter und des Kindeswohls.Zu dieser Möglichkeit sagte Brosius-Gersdorf, sie könnte ein Schritt dahin sein, dass Frauen nicht durch einen hohen Gewinn dazu gebracht würden, eine Leihmutterschaft einzugehen. Allerdings: „Am Ende gehen diejenigen, nämlich die Frauen, die die größten Belastungen tragen, die Leihmütter, möglicherweise mit der geringsten Entlohnung da raus, während andere – Kliniken, Vermittlungsagenturen – daran verdienen.“ Und es bestehe dann immer auch die Gefahr der Umgehung.dpa/jm
Frauke Brosius-Gersdorf: Leihmutterschaft „darf der Staat nicht verbieten“ - WELT
In der Debatte um Leihmutterschaft legt Brosius-Gersdorf nach: Das Verbot sei ein Grundrechtseingriff, argumentiert die Juristin – und warnt vor staatlicher Bevormundung von Frauen.












