Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf plädiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland. Das geltende Verbot sei »dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein«, sagte sie der »Zeit« . »Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.«
Der bisherige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Mann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Die CDU erneuerte erst in diesem Jahr auf einem Parteitag ihre Ablehnung. Als Konsequenz aus der Debatte trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück. (Lesen Sie hier mehr dazu .)
Verweis auf Selbstbestimmung, auch beim Rauchen oder SterbenDer Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen über die Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt würden, sagte Brosius-Gersdorf. »Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.« Das gelte schließlich auch in anderen Bereichen: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. »Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren«, sagte die Juristin.











