Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzentwurf für eine Steuer auf Kryptogewinne vorgelegt. Darin ist geregelt, dass Spekulationserlöse mit Bitcoin oder Ether künftig so wie bei Aktien unter die Abgeltungsteuer fallen. Ab 2028 würden sie demnach mit 25 Prozent Steuer vom Bund belegt werden.

Pro Person soll ähnlich wie bisher ein jährlicher Freibetrag gelten. Derzeit liegt dieser bei 1000 Euro.Die sogenannten Tauschkryptowerte wie Bitcoin, Ether und andere fielen bislang nicht unter die Abgeltungsteuer. Gewinne waren nach Ablauf einer sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei.Das BMF erwartet sich aus der Regelung Einnahmen von rund 350 Millionen Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuerst hatte die »Welt« darüber berichtet.

In dem Entwurf, der zur Abstimmung an andere Bundesministerien verschickt worden ist, heißt es zur Begründung: »Kryptowerte stellen zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar und werden über einen wachsenden Markt erworben und veräußert.«

Kryptogewinne sollen sich mit anderweitigen Verlusten verrechnen lassenIm Rahmen eines Aktionsplans, den das Ministerium von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Schwarzgeld vorgelegt hat, sollte die offene Frage einer Kryptosteuer geregelt werden. »Es ist ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden«, heißt es dazu aus Ministeriumskreisen gegenüber dem SPIEGEL.