Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) bereitet Medienberichten zufolge eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten vor. Der bisherige Sonderstatus soll demnach wegfallen. Kryptowerte würden damit künftig wie Aktien und Fondsanteile behandelt und als Einkünfte aus Kapitalvermögen gewertet. Unabhängig von der Haltedauer wäre dann eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, außerdem der Solidaritätszuschlag.

Mit der Reform würde die bisherige einjährige Spekulationsfrist für Kryptowerte wie Bitcoin und Ether wegfallen. Bislang ist deren Verkauf nur innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung steuerpflichtig – dann zum persönlichen Einkommensteuersatz. Wer nach einem Jahr verkauft, konnte die Gewinne steuerfrei einstreichen, unabhängig von der Höhe. Den steuerrechtlichen Hintergrund dazu hat der Bundesfinanzhof 2023 in einem Grundsatzurteil zur Versteuerungspflicht von Kryptogewinnen für Privatanleger festgelegt.

Entwurf aktuell in der Frühkoordinierung

Wie zuerst die „Welt“ und später weitere Medien berichteten, gibt es aktuell einen Referentenentwurf des Gesetzes, der sich in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung befinde. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind also noch möglich. Die Regelungen sollen nur für neu erworbene Kryptowerte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 gelten und ab dem Jahr 2028 erstmals zu einem automatischen Steuerabzug führen. Den Plattformbetreibern soll ein Jahr Zeit für die technische Umsetzung gegeben werden.