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Die Pläne der Bundesregierung für die Besteuerung von Bitcoin werden konkreter. Ein Referentenentwurf sieht das Ende der Steuerfreiheit nach einem Jahr vor, aber auch eine Sonderregelung für Krypto-Alt-Anleger.
Klingbeils Krypto-Plan: Bitcoin-Gewinne sollen künftig wie Aktiengewinne behandelt werden. (Foto: Shutterstock / Tupungato)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will sich eine neue Steuerquelle erschließen und setzt bei Kryptowährungen an. Ab 2027 sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. künftig so behandelt werden wie Gewinne aus Aktien. Das bedeutet: Sie sollen der Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) unterliegen.Anzeige
Bislang gelten Kryptowerte ähnlich wie Oldtimer, Gold oder Kunst steuerrechtlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Wer sie länger als zwölf Monate besitzt, darf Gewinne aus dem anschließenden Verkauf steuerfrei vereinnahmen. Werden die Kryptowerte dagegen innerhalb eines Jahres verkauft und dabei mehr als 1.000 Euro Gewinn erzielt, ist der persönliche Einkommensteuersatz fällig, der bis zu 45 Prozent betragen kann.













