Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
Aktualisiert am 8. September 2026, 16:16 Uhr
Das Landtagsgesetz über unzuverlässige Mitarbeiter hat vor Gericht Bestand. (Symbolbild)
© Andreas Arnold/dpa
Als unzuverlässig eingestufte Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags bekommen kein Geld vom Staat für ihre Tätigkeit. Diese im Juli 2025 vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen sind nach Feststellungen des höchsten Gerichts im Bundesland verfassungskonform. Sie gelten auch für Mitarbeiter, die eine Zuverlässigkeitsprüfung verweigern.







