Als unzuverlässig eingestufte Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags bekommen kein Geld vom Staat für ihre Tätigkeit. Diese im Juli 2025 vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen sind nach Feststellungen des höchsten Gerichts im Bundesland verfassungskonform. Sie gelten auch für Mitarbeiter, die eine Zuverlässigkeitsprüfung verweigern.Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz lehnte einen Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Gesetzesänderungen ab, wie er jetzt mitteilte. Das Urteil ist vom 28. August. Der Antrag der AfD sei zwar zulässig, aber unbegründet, heißt e2s. Die angegriffenen Normen verstießen nicht gegen die Landesverfassung. Das Gericht entscheidet als oberstes Verfassungsorgan letztverbindlich.Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) sprach von einem «Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlamente» und betonte die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden.Landtagspräsident entscheidetMit den Änderungen des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes hatte der Landtag in Deutschland rechtlich Neuland betreten. «Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden», hatte dies der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) begründet.Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigten wird auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden und des Landeskriminalamts. Die Entscheidung trifft der Landtagspräsident dann aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.AfD hält eine Reihe von Punkten für rechtswidrigDie AfD-Landtagsfraktion ist dem Gericht zufolge der Auffassung, die Gesetzesänderungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung sowie gegen die Fraktionsautonomie und das Recht der Fraktionen auf angemessene Ausstattung.Die Fraktion sieht demnach auch Verstöße gegen die Sperrwirkung des Parteienprivilegs, die Betätigungsfreiheit und den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien, die Berufsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Rückwirkungsverbot.Verfassungsgerichtshof widerspricht durchwegAllen diesen Auffassungen widerspricht das Gericht. Die angegriffenen Regelungen verletzten die genannten Prinzipien nicht, stellte der Verfassungsgerichtshof fest.Die drohenden finanziellen Nachteile sollten die Abgeordneten und Fraktionen veranlassen, bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter auf deren parlamentsspezifische Zuverlässigkeit Rücksicht zu nehmen, argumentiert das Gericht. Der Finanzierungsausschluss sei zum Schutz der Verfassungsgüter geeignet.Schutz vor Verfassungsfeinden hat hohen StellenwertZwar komme dem Eingriff in das freie Abgeordnetenmandat beziehungsweise die Fraktionsautonomie ein nicht unerhebliches Gewicht zu, argumentiert der Gerichtshof. Das Anliegen, das Parlament vor Verfassungsfeinden zu schützen, habe jedoch einen hohen Stellenwert - gerade mit Blick auf die Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie, die der Landesverfassung zugrunde liegt.Der sich aus dieser Grundentscheidung ergebende allgemeine staatliche Schutzauftrag berechtige und verpflichte den Gesetzgeber, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Gefahren zu ergreifen, die von verfassungsfeindlichen Kräften ausgehen könnten.Gesamtwürdigung bietet hinreichenden AnwendungsspielraumDie vorgesehene Gesamtwürdigung des Einzelfalls schütze nicht nur vor einer verfassungsrechtlich unzulässigen Entleerung der Abgeordnetenrechte, erläuterten die Richter weiter. Sie biete auch einen hinreichende Auslegungs- und Anwendungsspielraum.Mehr als 600 Mitarbeiter überprüftMehr als 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden seit Inkrafttreten des Landesgesetzes auf ihre Verfassungstreue geprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei für die AfD.Landtagspräsident sieht Meilenstein mit SignalwirkungLandtagspräsident Lammert sagte: «Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Rheinland-Pfalz. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein für die Resilienz der ersten Gewalt.»Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.SPD: Verfassung darf sich schützen«Unsere Verfassung schützt sich selbst. Und sie darf das», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Florian Maier. «Wer mit öffentlichen Steuergeldern in unserem Parlament arbeitet, muss auf dem Boden unserer Verfassung stehen und die freiheitliche demokratische Grundordnung achten.» Das Gericht habe zugleich deutlich gemacht: «Es geht nicht um Parteizugehörigkeit, sondern um das individuelle Verhalten einer Person.»Die Parlamentarische Geschäftsführerin der oppositionellen Grünen, Pia Schellhammer, ergänzte: «Die AfD hat versucht, sich den Zugang zu Verfassungsfeinden im Parlament auf Staatskosten zu erstreiten. Das ist gescheitert.» Sie riet anderen Bundesländern, auch diesen Weg zu gehen. Die AfD äußerte sich nicht zu dem Urteil.