PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsReklamation nicht ausgeschlossenGeringe E-Reichweite als SachmangelStand: 12:32 UhrLesedauer: 4 MinutenWinterliche Witterung sorgt bei E-Autos immer auch für Reichweitenverluste. Ein Reklamationsgrund lässt sich mit diesem Phänomen allerdings kaum begründenQuelle: Leapmotor/Dani HeyneE-Auto-Akkus verlieren mit Alter und Nutzung an Kapazität. Das ist normal und allgemein akzeptiert. Dennoch gibt es Reichweitendegradationen, die sich als Sachmangel werten lassen.SP-X/Köln. Im Stadtverkehr fahren E-Autos oft deutlich weiter als die WLTP-Reichweite verspricht. Wohl kein Nutzer würde darin einen Grund zur Reklamation sehen. Fährt das Elektroauto hingegen deutlich weniger weit als im Prospekt angegeben, kann sich die Frage nach einem Sachmangel stellen. Ob eine Rückgabe möglich ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, wie aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen.

Wer glaubt, schon eine deutliche Abweichung vom WLTP-Reichweitenwert reiche als Reklamationsgrund, wird enttäuscht. Das verdeutlicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 7 U 85/24) aus dem Sommer: Das Gericht wies die Klage einer Käuferin ab, die ihren gebraucht erworbenen Opel Corsa Electric zurückgeben wollte. Für das Modell waren im Neuzustand 337 Kilometer WLTP-Reichweite angegeben. Die Kundin erreichte diesen Wert selbst unter günstigen Bedingungen nicht, im Winter betrug die Abweichung sogar mehr als 40 Prozent.