PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsRückgabe wegen zu viel AbweichungRecht: Reklamation der E-Auto-ReichweiteStand: 16:41 UhrLesedauer: 2 MinutenWeicht die tatsächliche Reichweite eines Elektroautos deutlich von den vom Hersteller angegebenen WLTP-Werten ab, kann dies als erheblicher Sachmangel gewertet werden und den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigenQuelle: SP-XDie WLTP-Angabe und die reale Reichweite von E-Autos weichen oft voneinander ab. Ab einem bestimmten Schwellenwert kann diese Abweichung laut einem Gerichtsurteil sogar eine Reklamation rechtfertigen.SP-X/Wuppertal. Weicht die tatsächliche Reichweite eines Elektroautos deutlich von den vom Hersteller angegebenen WLTP-Werten ab, kann dies als erheblicher Sachmangel gewertet werden und den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden (Az.: 10 O 282/23).
Im konkreten Fall hatte ein Käufer ein Elektroauto für 39.000 Euro erworben, für das eine WLTP-Reichweite von 332 bis 341 Kilometern angegeben war. Nachdem der Händler ein Nachbesserungsverlangen des Kunden erfolglos geprüft hatte, erklärte dieser den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ermittelte später auf dem Prüfstand lediglich 282 Kilometer Reichweite. Damit lag der Wert rund 18 Prozent unter der Herstellerangabe. Ursache war laut Gutachter eine überdurchschnittliche Alterung der Traktionsbatterie.









