Der Datendiebstahl in Liechtenstein reicht bis in die Schweiz. Ein Jus-Professor sagt: «Gibt es einen Skandal im Ausland, schwappt dieser zwangsläufig zu uns herüber»Nach dem Hackerangriff auf den Finanzplatz Liechtenstein werden erneut Forderungen nach einer Reform der Schweizer Familienstiftung laut. Doch es gibt auch Kritiker.27.08.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenDer Datendiebstahl Ende Juli dieses Jahres in Liechtenstein wirft ein Schlaglicht auf die Konstruktion von Stiftungen dort und in der Schweiz. Im Bild: das mittelalterliche Schloss des Fürsten über Vaduz.Romina Amato / ReutersNach dem Hackerangriff von Ende Juli tappt die liechtensteinische Regierung weiterhin im Dunkeln. In der Nacht auf den 30. Juli hatten sich Unbefugte Zugriff auf das «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen» verschafft und insgesamt 31 000 Datensätze erbeutet. Das Verzeichnis listet auf, welche Personen hinter Stiftungen, Unternehmen und Treuhandvehikeln in Liechtenstein stehen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nach wie vor ist unklar, wer die Täter waren. «Hier gibt es leider noch keine Neuigkeiten», teilte Stephan Agnolazza, persönlicher Mitarbeiter der liechtensteinischen Regierungschefin Brigitte Haas, auf Anfrage mit: «Die strafrechtlichen Ermittlungen sowie internationale Abklärungen laufen.»Bei dem Datenraub in Liechtenstein stehen vor allem die sogenannten privatnützigen Stiftungen im Fokus. Mit ihnen können Wohlhabende ihre Vermögen problemlos auf die nächste Generation übertragen und im Rahmen des Stiftungszwecks auch weiterhin auf ihre Gelder zugreifen. Mit Schweizer Stiftungen ist dies hingegen nicht möglich.Von dem Datendiebstahl dürften auch viele Schweizer Kunden betroffen sein. Dies gibt Forderungen Auftrieb, in der Schweiz ein ähnliches Stiftungskonstrukt wie in Liechtenstein einzuführen. Bedarf dürfte es genug geben, schliesslich werden hierzulande Jahr für Jahr rund 100 Milliarden Franken vererbt.Gesetzentwurf des Bundesrats lässt auf sich wartenDer Wunsch nach einem solchen Vehikel in der Schweiz ist nicht neu: Der FDP-Ständerat Thierry Burkart hat dazu bereits im Dezember 2022 die Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» eingereicht, die im Dezember 2023 im Ständerat und im Februar 2024 im Nationalrat angenommen wurde. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats lässt aber seitdem auf sich warten.«In der Schweiz fehlt dieses wichtige Instrument für die Vermögens- und Nachlassplanung», sagt Burkart im Gespräch. Die Familienstiftung dürfe nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden, während die Unterhaltsstiftung verboten sei. «Das ist völlig aus der Zeit gefallen», sagt der FDP-Ständerat.Dominique Jakob, Professor für Stiftungsrecht an der Universität Zürich, sieht dies ähnlich. Er setzt sich seit Jahren für die Liberalisierung der Schweizer Familienstiftung ein. «Derzeit werden Planungsbedürftige in ausländische Vehikel, etwa liechtensteinische Stiftungen, gezwungen, die wir in der Schweiz ohne Kontrolle anerkennen», sagt er. «Auf diese Weise geben wir die Vermögen, aber vor allem auch die Governance aus der Hand und überlassen die Wertschöpfung anderen Staaten.»«Veraltete Rechtsprechung aus den 1950er Jahren»Laut dem Jus-Professor braucht es für die Wiederbelebung der Familienstiftung nur eine kleine Änderung im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) und allenfalls zusätzliche Governance-Bestimmungen. Im ZGB sei die Familienstiftung in Artikel 335 bereits geregelt. «Sie wird aber wegen einer veralteten Rechtsprechung aus den 1950er Jahren von den Gerichten so restriktiv interpretiert, dass man sie nicht sinnvoll verwenden kann», sagt Jakob. Die Rechtsprechung habe aber trotz jahrzehntelanger Kritik aus der Wissenschaft nicht reagiert.Mit einer solchen Familienstiftung würde die Schweiz ein bislang fehlendes Instrument für die generationenübergreifende Vermögensübergabe und Unternehmensnachfolge bieten – nicht nur für die sehr Wohlhabenden, sondern auch für breitere Bevölkerungskreise, sagt Jakob.Politisch hatten es privatnützige Stiftungen beziehungsweise Familienunterhaltsstiftungen in der Schweiz in der Vergangenheit schwer. Das Thema ist in der Öffentlichkeit stark mit Privilegien für sehr Wohlhabende konnotiert. Laut Jakob verstehen viele Menschen nicht genau, worum es geht, nämlich nicht um Privilegien für «Superreiche», sondern im Gegenteil um die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Governance sowie des Stiftungssektors und des Finanzplatzes. Der Gesetzgeber habe nun die Möglichkeit, dieses Versäumnis zu korrigieren.Bundesrat lässt sich ZeitDie Frist zur Motion des FDP-Ständerats Burkart, innerhalb deren der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen muss, ist derweil bereits seit sechs Monaten verstrichen. «Es ist unklar, warum sich das derart verzögert», sagt Jakob. Komme der Gesetzentwurf, werde es spannend sein, ob dieser auch praxistauglich ausgestaltet sei. In den linken Parteien gebe es Widerstand gegen die Änderungen, die in der Motion vorgesehen seien, sagt Thierry Burkart dazu. Generelle Vorbehalte gegenüber Erbschaften und vererbtem Vermögen seien nicht zu übersehen.Doch es gibt auch Juristen, die Forderungen nach Familienunterhaltsstiftungen in der Schweiz kritisch gegenüberstehen. Dazu zählt Hans Michael Riemer, emeritierter Professor für Privatrecht an der Universität Zürich und Spezialist für Stiftungsrecht.Riemer nimmt schriftlich Stellung. Er nennt verschiedene Bedenken gegen die Einführung von Familienunterhaltsstiftungen in der Schweiz.Der Gesetzgeber habe seinerzeit feudalistische Vermögensakkumulationen wie die früheren Familienfideikommisse vermeiden wollen, schreibt er. Hierbei handelte es sich um Vermögen, die über unbestimmt viele Generationen hinweg innerhalb einer Familie vererbt werden sollten.Der Gesetzgeber habe daher die Neuerrichtung solcher Familienfideikommisse verboten und dementsprechend auch die mit ihnen vergleichbaren Familienunterhaltsstiftungen, die voraussetzungslos Leistungen ausrichten dürften, schreibt Riemer.«Freie Verfügbarkeit über Erbe behindert»Mit der Einführung von Unterhaltsstiftungen würden auch die gesetzlich vorgeschriebenen und sozial erwünschten Erbteilungen verhindert, teilt er weiter mit. Die Erben würden ihrer vollen gesetzlichen Nachlassansprüche an diesem Vermögen beraubt – abgesehen von der ersten Erbengeneration des Stifters –, was ihre freie Verfügbarkeit über ihr Erbe und ihre persönliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung behindern würde. Vielmehr seien sie an die Stiftung gebunden und vom Willen des Stiftungsrats abhängig, was auch zu innerfamiliären Differenzen führen könne.Riemer befürchtet ausserdem, dass solche Stiftungen Gläubiger um ihr Haftungssubstrat bringen könnten – also um Vermögenswerte, auf die Gläubiger bei einem Konkurs oder beim Eintreiben von Schulden zugreifen könnten. Schuldner könnten versucht sein, ihr Vermögen in solchen Unterhaltsstiftungen zu parkieren oder zu verstecken, zumal das neue Transparenzgesetz, das die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten vorsieht, Stiftungen von seiner Geltung ausnimmt.Solche Stiftungen könnten auch die Steuerprogression und den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, fährt er fort. Schliesslich könnten Stifter ihre Vermögen auf verschiedene Stiftungen in mehreren Kantonen verteilen. Dies erschwere den Zusammenzug des steuerbaren Vermögens administrativ und belaste Verwaltung und Gerichte.Zudem hat Riemer auch Bedenken, wonach solche Stiftungen womöglich Gelder aus dem Ausland anziehen könnten, die aus verschiedenen Gründen unerwünscht wären und der Schweiz aussenpolitisch Schaden zufügen könnten. Er sieht das Risiko von Steuerhinterziehung, Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung.«Keine neuen Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung»Hier widersprechen Dominique Jakob und Thierry Burkart. Bei der Liberalisierung der Schweizer Familienstiftung gehe es keineswegs darum, neue Möglichkeiten für Steuerhinterziehung oder Geldwäscherei zu schaffen, sagt Jakob. Vielmehr schaffe sie für die Kunden mehr Rechtssicherheit und für den Markt mehr Governance.Damit würde auch die Gefahr von Datendiebstählen verringert, sagt er: «Dann läge alles nach Schweizer Regeln in den Händen von Schweizer Behörden und Gerichten anstatt im Ausland.» In der derzeitigen Situation habe die Schweiz keinerlei Kontrolle über die aus der Schweiz heraus errichteten Strukturen. «Gibt es einen Skandal im Ausland, schwappt dieser zwangsläufig zu uns herüber», sagt Jakob.Burkart tritt der Angst entgegen, die Schweizer Familienstiftung könne nach der Reform als Steuerumgehungsvehikel missbraucht werden. Dies sei in der Schweiz nicht möglich, sagt er. Es gebe bereits eine etablierte Steuerpraxis. Zudem seien Stiftungen in der Schweiz öffentlich, sie seien im Handelsregister eingetragen, und die Stiftungsaufsicht schaue genau hin.Passend zum Artikel