Fall Liechtenstein: «Der Datenklau dürfte die Reputation des Fürstentums als Finanzplatz sehr stark beschädigen»Der Stiftungsexperte Thomas Sprecher befürchtet durch den Datenklau auch negative Auswirkungen auf Schweizer Stiftungen. Für ausländische Steuerbehörden dagegen könnten sie eine Goldgrube sein.04.08.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZHerr Sprecher, unbekannte Hacker haben in Liechtenstein 31 000 Datensätze aus dem Stiftungsverzeichnis gestohlen. Auf dem Finanzplatz Liechtenstein spielen Stiftungen eine sehr wichtige Rolle. Welche Bedeutung hat das Verzeichnis?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das Register hat für das Land eine sehr grosse Bedeutung. Darin werden sämtliche Stiftungen, Treuhandgesellschaften und Unternehmen erfasst, die im Fürstentum ihren Sitz haben. Das heisst, von dem Diebstahl ist der gesamte Stiftungsplatz Liechtenstein betroffen. In dem Verzeichnis sind Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten vermerkt: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. Gelangen diese an die Öffentlichkeit, wäre schlagartig klar, wer ein solches Gefäss in Liechtenstein kontrolliert.Thomas Sprecher ist Anwalt.PDDas Fürstentum war lange vor allem als verschwiegener Finanzplatz bekannt. 2021 hat es dann das «Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen» eingeführt. Wie ist es dazu gekommen?Das Register wurde auf internationalen Druck zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingeführt. Liechtenstein ist nicht das einzige Land, das ein solches Verzeichnis kennt. Solche Register gibt es seit einigen Jahren bereits in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie den EWR-Staaten. Und in der Schweiz hatten wir dieselbe Diskussion vor einem Jahr, als es um die Schaffung eines neuen staatlichen Transparenzregisters gegangen ist. Dieses wird am 1. Oktober in Kraft treten. Allerdings werden Vereine und Stiftungen darin nicht erfasst. Das Parlament hat sich dagegen gewehrt.Bis jetzt sind die gestohlenen Informationen noch nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Für wen sind sie denn von Interesse?Interessant sind weniger die gemeinnützigen als vielmehr die sogenannten privatnützigen Stiftungen. Beim Konzept der wirtschaftlichen Berechtigung geht es um die Frage, welche natürliche Person die Stiftung kontrolliert. Zu wissen, wer auf das Vermögen einer Stiftung zugreifen kann, ist vor allem für die Steuerbehörden spannend. Ich nehme an, dass – wenn die Daten publiziert würden – Stiftungen zum Vorschein kämen, die man in der Öffentlichkeit bis jetzt nicht kennt, und als wirtschaftlich Berechtigte werden wohl Leute auftauchen, die zum Beispiel dem deutschen Fiskus nicht bekannt sind.Liechtenstein hat gemäss eigenen Angaben seine Transparenz in Steuersachen in den vergangenen Jahren verbessert und nimmt auch am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Wie kann ich denn überhaupt Vermögen im Fürstentum verstecken?Beim automatischen Informationsaustausch werden nur die Organe der juristischen Person gemeldet, aber nicht immer die wirtschaftlichen Berechtigten. Werden diese offengelegt, kann eine Person vor den Steuerbehörden grundsätzlich nicht mehr argumentieren, das Vermögen gehöre einer Stiftung. Rechnen die Behörden das Stiftungsvermögen der Person an, dann muss sie – je nach Steuersystem – noch Vermögenssteuern zahlen. Werden die Daten veröffentlicht, dann dürften daher die Steuerbehörden der Länder, in denen die wirtschaftlich Berechtigten steuerpflichtig sind, aktiv werden. Für sie wäre es wohl ein gutes Geschäft.Welche juristischen Folgen hat der Datenklau für die Betroffenen?Es gibt sicher betroffene Personen, die aus steuerlicher Sicht nichts zu befürchten haben. Muss jemand allerdings befürchten, dass er oder sie steuerlich oder strafrechtlich – etwa wegen der Verletzung von Geldwäschereibestimmungen – an die Kasse kommen könnte, dann müsste er prüfen, ob ihm die Steuerbehörden die Möglichkeit einer Selbstanzeige offerieren, um den Schaden zu minimieren.Vermögende nutzen Stiftungen in Liechtenstein zum Beispiel, um die Nachfolge in einem Unternehmen zu regeln, aber auch um Steuern zu sparen. Wie viel Geld wird in den Vehikeln eigentlich verwaltet?Das lässt sich nicht abschätzen. In dem Verzeichnis wird nicht eingetragen, wie hoch das Vermögen ist, das eine Stiftung verwaltet. Ich gehe aber schon davon aus, dass es sich um einen zweistelligen Milliardenbereich handelt. Eine solche Struktur in Liechtenstein zu errichten und zu unterhalten, ist nicht ganz günstig. Das lohnt sich erst ab einem substanziellen Vermögen.Das Fürstentum stand vor rund zwanzig Jahren schon einmal heftig in der Kritik wegen seiner Stiftungen. Damals verkaufte ein Bankmitarbeiter Kundendaten nach Deutschland und hat damit eine riesige Steueraffäre ausgelöst. Was hat sich in dem Land seit damals geändert?Liechtenstein hat das Stiftungsrecht 2009 totalrevidiert. Es wurde eine klare gesetzliche Grenze zwischen privat- und gemeinnützigen Stiftungen gezogen. Die Anzahl der privatnützigen ist in der Folge stark zurückgegangen. Und absolute Anonymität ist nicht mehr sicher zu haben. Jeder, der eine privatnützige, nicht registrierte Stiftung in Liechtenstein eröffnet, geht ein gewisses Risiko ein, dass sie doch noch bekannt wird – das könnte sich jetzt zeigen.Auch in Bezug auf die Reputation?Der Datenklau dürfte die Reputation des Fürstentums als Finanzplatz sehr stark beschädigen. Davon werden andere Finanzplätze mit ähnlichen Dienstleistungen wiederum profitieren – etwa im Offshore-Bereich oder in Delaware. Vermögende Personen werden sich überlegen, ob sie derart in der Öffentlichkeit stehen wollen. Nur weil jemand transparent gegenüber den Steuerbehörden ist, heisst das noch lange nicht, dass die Öffentlichkeit mitbekommen soll, dass man eine Stiftung in Liechtenstein hat.Warum nicht?Die Information, dass jemand eine Stiftung kontrolliert, könnte auch Kriminelle auf den Plan rufen. Wir haben das zum Beispiel bei Schweizern gesehen, die beispielsweise nach Kolumbien gezogen sind. Die Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch sind dort für Kriminelle leicht zu beschaffen. Wenn jemand noch ein Haus in der Schweiz besitzt, kann er rasch zu einem Ziel werden.Sie befürchten durch die ganze Affäre auch negative Auswirkungen auf die Stiftungen in der Schweiz. Wieso?Die Öffentlichkeit macht leider nicht immer einen Unterschied zwischen einer liechtensteinischen und einer schweizerischen Stiftung. Es könnten ebenfalls Vorwürfe laut werden, dass damit unsaubere Geschäfte betrieben würden. Auch wenn das zwei ganz unterschiedliche Gefässe sind und die gewöhnliche Schweizer Stiftung im Gegensatz zu den privatnützigen Liechtensteiner Stiftungen der staatlichen Aufsicht untersteht. Ich schliesse nicht aus, dass der Datenklau dazu führt, dass der Druck aus dem Ausland zunimmt und die Schweiz künftig wirtschaftlich Berechtigte von Stiftungen ebenfalls registrieren muss. Obwohl Schweizer Stiftungen eben praktisch nie wirtschaftlich Berechtigte haben – also Drittpersonen, welche die Stiftung kontrollieren können.Wo unterscheiden sich denn Stiftungen in der Schweiz von jenen im Fürstentum?In der Schweiz gibt es keine solchen Vehikel wie in Liechtenstein, mit denen sich das Vermögen flexibel von einer Generation zur nächsten übertragen lässt. Auch Schweizer Familienstiftungen sind für solche Zwecke völlig unattraktiv. Wir kennen hier hauptsächlich gemeinnützige und kirchliche Stiftungen sowie die Personalvorsorgestiftungen für die Altersvorsorge. Aber Vorsicht: Das heisst nicht, dass von dem Datendiebstahl in Liechtenstein keine Schweizer betroffen sind.Warum?Vermutlich hat jedes Schweizer Family-Office die liechtensteinische Stiftung als Option auf dem Radar, zum Beispiel für die Unternehmensnachfolge oder wenn es um die generationenübergreifende Strukturierung eines Vermögens geht. Es können steuerliche Fragen hinter der Gründung einer Stiftung im Fürstentum stehen, müssen aber nicht.Haben Sie ein Beispiel?Mich beschäftigt gerade der Fall eines jungen Mannes. Er hat geerbt, ist aber drogensüchtig. Seine Familie will für ihn eine Stiftung errichten, die ihm einfach eine Rente auszahlt. Und wenn er in zehn Jahren von seiner Sucht loskommen sollte, dann soll er über sein Vermögen verfügen können. Anders als in der Schweiz ist dies in Liechtenstein möglich. So einen Fall kann man aber gegenüber den Steuerbehörden auch offen begründen und deklarieren.Die Regierung in Vaduz räumt dem Hackerangriff höchste Priorität ein und hat einen Krisenstab gegründet, der von der Regierungschefin geleitet wird. Wie bewerten Sie das?Das zeigt die Tragweite und die Dimension des Problems für Liechtenstein. Bis jetzt wissen wir allerdings noch nicht viel Konkretes. Ob der Datendiebstahl über den Schaden für die Reputation hinaus auch politische Folgen haben wird, bleibt abzuwarten.Passend zum Artikel