Es hat sich eingebürgert, dass nach jeder Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden die Gesetzgeber deren Unverzichtbarkeit beteuern und die Kritiker deren Maßlosigkeit anprangern. Das ist ein eingeübtes Rollenspiel, in dessen Verlauf jedes Mal das Bundesverfassungsgericht ein paar Übertreibungen kassiert, zugleich aber den für die Sicherheit essenziellen Kern bewahrt. Dass auch die Reform der Nachrichtendienste in Karlsruhe geprüft werden wird, die von der Koalition gerade mit einem 700-Seiten-Entwurf in Angriff genommen wird, ist daher keine gewagte Prognose. Und dass Kläger mit einem Teilerfolg rechnen könnten, auch nicht.
Reform der Nachrichtendienste: Der Verfassungsschutz sollte nicht ins Polizeigeschäft einsteigen
Die Nachrichtendienste sollen mit operativen Befugnissen ausgestattet werden. Im Ausland hat das seine Berechtigung, aber im Inland gehen die Pläne des Bundesinnenministers zu weit.






