ErklärtProzess zu Bergsturz von Bondo: Haben die Behörden die Warnsignale ignoriert?Vor neun Jahren wurden im Bergell acht Wanderer von einer Gerölllawine getötet. In Pontresina stehen nun fünf Personen vor Gericht. Wieso wurden die Wanderwege nicht gesperrt? Warum findet der Prozess erst jetzt statt? Die wichtigsten Antworten.24.08.2026, 08.59 Uhr3 LeseminutenLaut Anklageschrift seien die Behörden «pflichtwidrig untätig» geblieben.Gian Ehrenzeller/KeystoneWas ist passiert?Fast auf den Tag genau sind neun Jahre seit dem Bergsturz im Bündner Südtal Bergell vergangen. Es war der 23. August 2017, als sich gegen 9 Uhr 30 am Vormittag rund 3,1 Millionen Kubikmeter Fels vom Pizzo Cengalo lösten und ins Val Bondasca donnerten. Acht Wanderer befanden sich auf dem Weg von der Sciorahütte ins Tal. Die Gerölllawine verschüttete sie. Trotz intensiver Suche konnten sie nicht geborgen werden werden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Murgänge beschädigten zahlreiche Gebäude und die Infrastruktur in Bondo, einem Teil der Bündner Gemeinde Bregaglia. Die Dörfer konnten rechtzeitig evakuiert werden. Niemand wurde dort verletzt oder getötet.Was wird nun im Prozess verhandelt?Ab Montag startet vor dem Regionalgericht in Pontresina der Prozess. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat Anklage gegen fünf Personen erhoben. Sie wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung vor. Zu den Beschuldigten zählt auch die Bündner FDP-Nationalrätin Anna Giacometti. Zum Zeitpunkt der Katastrophe war sie Gemeindepräsidentin von Bregaglia.Die weiteren Beschuldigten sind ein zweiter Mitarbeiter der Gemeinde, zwei Vertreter des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren und ein externer Geologe.Anna Giacometti während einer Nationalratsdebatte im Jahr 2024.KeystoneWas wird ihnen vorgeworfen?Im Zentrum des Prozesses wird es um die Frage gehen, ob die Wanderwege hätten gesperrt werden müssen und die Behörden ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Vor Gericht stehen nämlich jene Personen, das Risiko eines Bergsturzes eingeschätzt haben. Sie hätten Empfehlungen abgeben oder eine Sperre der Wanderwege umsetzen müssen.Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hätten sie die Gefahrenlage aber spätestens ab dem 14. August, und damit ab neun Tagen vor dem Unglück, falsch eingeschätzt und seien «pflichtwidrig untätig» geblieben. Sie hätten nicht erkannt, dass sich die Lage am Berg massgebend verändert hatte.Welche Warnsignale gab es?Bereits in den Wochen und Tagen davor hatte sich der Berg schneller bewegt. Das hatten Fachleute gemessen. Es war bereits zu Felsstürzen gekommen, zuerst zu kleineren, dann aber an drei verschiedenen Tagen im August (12., 13. und 21. August) auch zu grösseren. Ein Teil der aufgerissenen Flanke sei aufgelockert gewesen.In der Anklageschrift heisst es, dass sich eine Sperrung der Wanderwege deshalb aufgedrängt hätte und ein Felssturz aufgrund der Hinweise zumindest nicht auszuschliessen gewesen wäre. Zudem sei bekannt gewesen, dass auch jener Wanderweg-Abschnitt sich in der Gefahrenzone befand, auf dem die acht Personen später ums Leben gekommen sind.Welches Strafmass droht den Angeklagten?Die fünf Beschuldigten müssen sich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verantworten. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.Wieso findet der Prozess erst jetzt statt?Die Bündner Staatsanwaltschaft hatte eine erste Strafuntersuchung rund anderthalb Jahre nach dem Bergsturz eingestellt. Sie vertrat damals den Standpunkt, dass die Katastrophe nicht vorhersehbar gewesen sei. Gegen diese Einschätzung wehrten sich die Angehörigen der Toten und gelangten bis vor Bundesgericht. Dieses gab ihnen im Februar 2021 recht.Darauf liess die Staatsanwaltschaft Graubünden von einem unabhängigen Geologen ein neues Gutachten erstellen. Sie erhob darauf Anklage. Der Prozess hätte bereits vor zwei Jahren starten müssen, wurde aber verschoben, um mehr Beweismaterial zu sammeln.Wie lange dauert der Prozess?Für den am Montag startenden Prozess sind drei Verhandlungstage vorgesehen.Passend zum Artikel