Wer trägt die Schuld für die Toten von Bondo? Die angeklagte Nationalrätin Anna Giacometti sagt: «Man sperrt nicht einfach aus heiterem Himmel einen Wanderweg»Ein Prozess am Regionalgericht Maloja soll klären, ob der Bergsturz von Bondo im Jahr 2017 vorhersehbar gewesen wäre. Die Bilanz des ersten Prozesstags.24.08.2026, 16.50 Uhr3 LeseminutenAcht Tote, fünf Angeklagte: Das Regionalgericht Maloja verhandelt in Pontresina die Katastrophe von Bondo.Mayk Wendt / KeystoneNeun Jahre nach der Katastrophe urteilt das Regionalgericht Maloja darüber, ob es Schuldige gibt für die acht Toten von Bondo. Der Prozess stellt grosse Fragen: Gab es Vorboten für den Bergsturz? Von wem und ab welcher Gefahrenlage müssen Wanderwege gesperrt werden? Und kann eine Gemeindepräsidentin verantwortlich gemacht werden für die Verheerungen einer Naturkatastrophe?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Denn angeklagt sind nicht nur drei externe oder kantonale Fachleute, sondern auch ein Vertreter der zuständigen Gemeinde Bregaglia sowie Anna Giacometti, die damalige Präsidentin von Bregaglia und heutige FDP-Nationalrätin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung vor und fordert eine bedingte Geldstrafe. Für alle fünf Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.Giacometti war nach der Katastrophe von Bondo für ihre Auftritte als Krisenmanagerin gelobt worden, sie galt als «Frau der Stunde» (SRF), die zu ihrem verschütteten Dorf schaute. Zwei Jahre später wurde sie, zu kantonaler Popularität gelangt, ins nationale Parlament gewählt. Es war eine Beförderung auf die grosse Bühne.Nun aber, an diesem Montagmorgen in Pontresina, ist sie als Angeklagte geladen. Sie betritt das Gericht nicht an den Fotografen vorbei durch die Vorder-, sondern durch die Hintertür.«Kein Bergsturz kommt plötzlich»Am 23. August 2017 verschütteten die gewaltigen Gesteinsmassen des Piz Cengalo nicht nur das Dorf Bondo im Bergell, sondern auch acht Wanderinnen und Wanderer, die an jenem frühen Morgen die Sciora-Hütte verliessen, um ins Tal hinabzusteigen.Hätte ihr Tod verhindert werden können? «Mit grosser Wahrscheinlichkeit», sagt der leitende Bündner Staatsanwalt Bruno Ulmi Stuppani vor Gericht. Er zitiert den legendären Geologen Albert Heim: «Kein Bergsturz kommt plötzlich, alle senden ihre Vorboten.» Schon 2016 hätten Experten einen Bergsturz «in den nächsten 1–30 Jahren» erwartet. Und nach Radarmessungen habe ein beauftragter Geologe am 10. August 2017 «ein untrügliches Zeichen» festgestellt, «dass ein grösserer Sturz bevorstehe». Es könne zu mehreren Todesfällen kommen.Der Staatsanwalt zieht E-Mails und Aktennotizen heran. Laut diesen hätten sämtliche Angeklagten von der nahenden Katastrophe wissen müssen, sie hätten aber ihre Vorboten nicht erkannt. Sie hätten, sagt er, Massnahmen empfehlen und beschliessen müssen. Eine Sperrung der Wanderwege und des gesamten Val Bondasca «hätte sich aufgedrängt».Giacometti weist Verantwortung von sichAnna Giacometti ist an diesem ersten Prozesstag die Einzige der Beschuldigten, die sich in der Einvernahme ausführlich äussert. Nachdem die angeklagten Experten allesamt ihre Aussage verweigert haben, setzt die Politikerin vor Gericht zur Selbstverteidigung an. Die Verantwortung weist sie von sich.Sie habe sich immer an die Empfehlungen der Experten gehalten, denen sie vertraut habe. Sie habe die Lage am Berg nicht beurteilen können. «Ich habe weder Naturgefahren noch Biologie studiert.» Sie positioniert sich als die Milizpolitikerin, die nicht anders kann, als sich auf die Expertise von Fachleuten abzustützen. Zwar hätte sie die Wanderwege tatsächlich sperren lassen können, aber «man sperrt nicht einfach einen Wanderweg aus heiterem Himmel».So heiter sei der Himmel über dem Piz Cengalo im August 2017 längst nicht mehr gewesen, entgegnet der Staatsanwalt auf die Aussage von Giacometti. Die Verantwortlichen seien darauf hingewiesen worden, welches Risiko sie eingingen, indem sie die Wanderwege geöffnet hielten.Wer ist im Recht? Diese Frage muss das Gericht in diesem Prozess beantworten, in dem am ersten Tag alle die Verantwortung für die acht Toten von sich weisen. Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren 2019 eingestellt, weil sie keine Fahrlässigkeit erkennen konnte. Da Hinterbliebene der Opfer bis vor Bundesgericht gingen, wurde das Verfahren neu eröffnet.Nun muss das Regionalgericht Maloja auch darüber entscheiden, wie weit die Verantwortung von Milizpolitikerinnen in den Alpen geht, wo der Bergsturz von Bondo nicht die letzte Naturkatastrophe war. Die Verhandlung dauert voraussichtlich bis am Mittwoch. Das Urteil folgt am 4. September.Passend zum Artikel
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Ein Prozess am Regionalgericht Maloja soll klären, ob der Bergsturz von Bondo im Jahr 2017 vorhersehbar gewesen wäre. Die Bilanz des ersten Prozesstags.













