Das oberste Gericht Frankreichs hat das vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren vorerst gestoppt. Das Gesetz, das Anfang September in Kraft treten sollte, stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, teilte der Verfassungsrat am Freitag in Paris mit. Staatspräsident Emmanuel Macron hat Premierminister Sébastien Lecornu bereits angewiesen, das Gesetz zu überarbeiten.

Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz im Juli verabschiedet. Demnach sollten Minderjährige, die noch nicht 15 Jahre alt sind, zunächst keine Konten bei Social-Media-Plattformen mehr anlegen können. Später sollten dann auch bestehende Konten von zu jungen Nutzern gelöscht werden. Ausnahmen sollte es für Onlineenzyklopädien und Bildungsplattformen geben.

Grundrechtseingriff

Dem Verfassungsrat gehen die gesetzlichen Vorgaben zu weit. Sie würden einerseits die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der betroffenen Minderjährigen übermäßig einschränken, teilte das Gericht mit. Anderseits würden auch die Rechte von Erwachsenen berührt, weil sie nun Altersnachweise zu führen hätten.

Darüber hinaus rügt der Verfassungsrat, dass das Verbot sämtliche Kommunikationsplattformen erfasse und damit zu weitreichend sei. Die Richter erkennen das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes des Kindeswohls zwar an, kritisieren das Gesetz aber als zu weitreichend. Das Zugangsverbot wirke pauschal und sei an keine Bedingungen geknüpft.