Das Oberste Gericht hält ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 15 Jahren für nicht verfassungskonform. Für Präsident Macron ist das ein Rückschlag.
In Frankreich dürfen Jugendliche unter 15 Jahren weiterhin ihre Zeit mit Tiktok, Instagram und anderen Anbietern vergeuden
Jochen Eckel/imago
Frankreichs Regierung hatte nach Australien weltweit eine Pionierrolle beim Schutz der Jugendlichen vor einer Abhängigkeit von Netzwerkplattformen spielen wollen. Doch das vom Parlament verabschiedete Gesetz, das unter 15-Jährigen den Zugang verbieten sollte, ist vom Verfassungsgericht am Freitag für ungültig erklärt worden.
Für die neun „Weisen“ des Conseil constitutionnel (Verfassungsrat) ist diese Restriktion nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dessen Devise lautet „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Den Jugendlichen zu untersagen, ihre Zeit mit Tiktok, Instagram, Snapchat, Facebook und anderen Anbietern von (möglicherweise gefährlichen oder schädlichen) Internetinhalten zu vergeuden, stellt für die Verfassungsrichter einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung“ der betroffenen Minderjährigen dar.










