Das enorme Tempo, mit dem die Erderhitzung insbesondere in Europa und damit auch in Deutschland voranschreitet, konnte sich noch vor wenigen Jahren wohl kaum jemand ernsthaft vorstellen. Sonst hätte man schon viel früher angefangen, beim Bauen nicht nur Solaranlagen auf Dächer zu setzen, sondern auch Klimaanlagen einzuplanen und Plätze in Städten nicht mehr zuzupflastern.Zwar wurde schon vor zehn Jahren darüber geschrieben, dass neben dem Klimaschutz auch Anpassung an den Klimawandel nötig werden würde, doch vor Ort, in den Kommunen, wo die Menschen nun einmal leben, geschah nur schleppend etwas – wenn überhaupt.Insofern hat Umweltminister Schneider recht, wenn er mit Blick auf die vielen Hitzetoten (12.500 in diesem Jahr laut RKI-Schätzung vom 13. August) darauf hinweist, dass nun die Zeit drängt. Ob dafür aber die erste und dringendste Maßnahme sein muss, eine Verfassungsänderung herbeizuführen, um Klimaschutz zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu machen?Bei allen Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Kompetenzen der Länder bedeutete dies für den Bund vor allem, sich an der Finanzierung von größeren und Großprojekten zu beteiligen, die nicht nur teuer, sondern auch langwierig werden dürften. Wie sich das mit der „Gemeinschaftsaufgabe“ Haushaltsdisziplin verträgt, bleibt offen. Da die Zeit tatsächlich drängt, sollten die Länder besser jetzt die Kompetenzen nutzen, die sie schon besitzen.
Klimaanpassung: Braucht Deutschland eine Verfassungsänderung?
Schon vor zehn Jahren wurde darüber geschrieben, dass neben dem Klimaschutz auch Klimaanpassungsmaßnahmen nötig werden würden. Nun soll es eine Verfassungsänderung richten.













