Der Umweltminister will Klimaanpassung ins Grundgesetz schreiben. Das ist richtig, schützt aber nicht vor Klimafolgen. Es braucht eine radikale Lösung.
Kann die Grundgesetzänderung auch den Rhein wieder Normalwasser führen lassen?
Thomas Frey/dpa
U mweltminister Carsten Schneider von der SPD will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz schreiben. Das heißt: Der Bund soll Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen dürfen bei Hitze-, Hochwasser- und Naturschutz. Das ist überfällig.
Klimaanpassung ist Katastrophenschutz, und Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. Nur erhitzen wir die Erde durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, das Roden von Wäldern und das Trockenlegen von Mooren immer weiter. Das macht viele Naturkatastrophen wie Hitzewellen, Starkregen, Niedrigwasser und Stürme wahrscheinlicher und heftiger. Und das macht Katastrophenschutz sündhaft teuer.












