KommentarObstruktion im Hinterzimmer – die Debatte über die EU-Verträge beginnt mit einem FehlstartDass die bürgerlichen Wirtschaftspolitiker beim Lohnschutz nicht auf die Nötigungen der Gewerkschaften eingehen, ist verständlich. Dass sie hingegen vom verhandelten Abkommen abweichen wollen, ist Verhinderungspolitik.12.08.2026, 16.41 Uhr3 LeseminutenWer streckt wem die Hand aus? Den bilateralen Beziehungen Schweiz–EU fehlt zurzeit ein stabiles Fundament.Illustration Ida Götz / NZZSie halten tatsächlich daran fest. Am Dienstag haben bürgerliche Ständeräte in der Wirtschaftskommission einen seltsamen Entscheid bestätigt, der bereits im Mai für Aufsehen gesorgt hatte: Sie wollen bei den neuen bilateralen Verträgen vom Verhandlungsergebnis abweichen, auf das sich der Bundesrat und die EU nach langen Gesprächen geeinigt haben. Darauf muss man zuerst einmal kommen. Die Verträge sind längst von beiden Seiten paraphiert und können nur noch als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Das wissen natürlich auch die Ständeräte.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Trotzdem wollen sie eine Abweichung durchsetzen, und dies ausgerechnet beim Lohnschutz. Just dieses Thema hat dazu beigetragen, dass viele in der EU-Zentrale in Brüssel der Schweiz nicht mehr über den Weg trauen – und dass sie ihr nun die dynamische Rechtsübernahme aufdrängen wollen. Aus ihrer Sicht haben die Schweizer zum Schutz der hiesigen Angestellten und Gewerbebetriebe ein Bollwerk hochgezogen, das weiter geht, als die Personenfreizügigkeit erlaubt. Politisch konnte die EU nichts dagegen machen, die Schweiz legte sich quer. Umso vehementer pocht Brüssel nun auf eine Verrechtlichung des Verhältnisses inklusive Streitbeilegung und Rechtsübernahme.Beim Entscheid der Wirtschaftskommission geht es um Kautionen von mehreren tausend Franken, die Firmen aus EU-Ländern in der Schweiz hinterlegen müssen, bevor sie hier Aufträge ausführen dürfen. Bis heute müssen alle Betriebe solche Zahlungen leisten. Das geht der EU zu weit. Am Verhandlungstisch wurde vereinbart, dass nur noch jene Firmen zahlen müssen, die bereits einmal gegen Lohnschutzregeln verstossen haben. Doch nun kommt die bürgerliche Kommissionsmehrheit und verweigert die innerstaatliche Umsetzung.Bürgerliche sollten nicht auf Abschottung setzenDer Entscheid ist mehrfach sonderbar. Dass Vertreter von SVP, FDP und Mitte noch stärker auf Protektionismus und Abschottung setzen als die Gewerkschaften, wirft kein gutes Licht auf die bürgerliche Wirtschaftspolitik. Kommt hinzu: Der Vorschlag läuft darauf hinaus, dass die Schweiz die Verträge zwar unterzeichnet, sie aber bei den Kautionen von Anfang an bewusst verletzt. Wer von der EU erwartet, dass sie sich der Schweiz gegenüber korrekt verhält, sollte nicht so kutschieren.Vor allem aber irritiert die Art und Weise, wie sich die Kommission über das Verhandlungsergebnis hinwegsetzt. Es riecht nach Obstruktion. Dass es manchen Ständeherren schwerfällt, ihr unbeschränktes Selbstbewusstsein mit dem eingeschränkten Handlungsspielraum bei den neuen EU-Verträgen in Einklang zu bringen, ist nachvollziehbar.Aber man dürfte erwarten, dass auch sie sich an die Spielregeln der Aussenpolitik halten. Mit einem Parlament, das nachträglich an ausgehandelten Abkommen herumdoktern will, ist kein Staat zu machen. Wer die neuen Verträge nicht will, soll sie ablehnen. Fragwürdige Manöver im Hinterzimmer hingegen sind der Ernsthaftigkeit der Debatte nicht angemessen. Man darf hoffen, dass der Ständerat den Entscheid im September korrigiert.Kündigungsschutz ist ein Fremdkörper im EU-PaketGanz anders liegen die Dinge bei einem zweiten Beschluss derselben Kommission, der ebenso grosse Wellen geschlagen hat: Die bürgerliche Mehrheit lehnt den verstärkten Kündigungsschutz für gewählte Personalvertreter ab, den der Bundesrat auf Druck der Gewerkschaften vorschlägt. Aussenpolitisch ist dieser Entscheid kein Problem, weil die Verträge nicht betroffen sind, und innenpolitisch ist er mehr als verständlich. Der Ausbau des Kündigungsschutzes ist absolut sachfremd, er hat nichts mit den EU-Verträgen zu tun. Diese dienen den Gewerkschaften lediglich als politisches Druckmittel.Der noch immer vergleichsweise liberale Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Pluspunkt der Schweiz. Dass die Bürgerlichen ihn bewahren wollen, ist verdienstvoll. Gleichzeitig muss man dem Bundesrat attestieren, dass seine Anträge zum Kündigungsschutz gegenüber früheren Vorschlägen leichter verschmerzbar sind: Profitieren würden nicht alle Gewerkschafter, sondern bestimmte Angestelltenvertreter etwa in Personalkommissionen oder Stiftungsräten von Pensionskassen.Um sie zu entlassen, müssten Arbeitgeber neu ein Vorverfahren durchführen, das einen Mehraufwand bewirken würde, an dem aber weder der liberale Arbeitsmarkt noch die Schweiz zugrunde gehen würden. Dass Kündigungen als nichtig erklärt werden können, ist nicht mehr vorgesehen.Taktische Manöver sind fehl am PlatzGemessen an der ganzen Tragweite des Pakets Schweiz–EU handelt es sich beim Kündigungsschutz um ein Detail. Wenn Wirtschaftsvertreter oder bürgerliche Politiker die neuen Verträge nur wegen dieser einen Frage ablehnen sollten, zeigt dies vor allem, dass sie ohnehin gegen das Paket sind oder es als unnötig erachten. Umgekehrt wäre es lächerlich, wenn die Gewerkschaften die Abkommen nicht mehr mittrügen, nur weil das Parlament einen Ausbau des Kündigungsschutzes ablehnt, den sie selbst als bescheiden bezeichnen.Es geht um viel. Die Frage, wie die Schweiz ihre Beziehungen zur EU regeln soll, verdient eine seriöse Debatte ohne Erpressungsversuche und andere fragwürdige Manöver.Passend zum Artikel