Studierende in einem Hörsaal
Die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, soll demnach zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat steigen. Der sogenannte Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, wird in zwei Schritten auf das aktuelle Niveau der Grundsicherung angehoben: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-Bafög steigt.
Gleichzeitig soll das Bafög künftig ausschließlich digital beantragt werden und der Leistungsnachweis wegfallen. Diesen müssen Studierende aktuell nach dem vierten Semester einreichen, um weiterhin Bafög zu bekommen.
Bär sieht Aufstiegsversprechen durch Bafög gewährleistetBundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sagte: »Mit dem Kabinettsbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.« Das Bafög sei und bleibe die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen.
Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale war ursprünglich schon für das bevorstehende Wintersemester geplant gewesen. Die Koalition hatte sich aber lange nicht auf die Finanzierung der Reform verständigen können, was zu Verzögerungen führte. Studierendenvertreter hatten lange auf eine Bafög-Anhebung gedrängt. Sie verwiesen auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, besonders die Wohnkosten.













