Mikey Shulman dürfte dieses Jahr schon angenehmere Freitage erlebt haben als den 31. Juli. An diesem Tag verkündete das Landgericht München I sein Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und Suno, dem Musik-KI-Start-up, das Shulman im Jahr 2022 mitgegründet hat und seitdem führt.Es ging um das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken und ähnlich klingende KI-Songs, die sich als Folge des Trainings mit Sunos KI-Tool generieren ließen. Das Urteil wurde von der internationalen Musikindustrie mit Spannung erwartet und fiel sehr klar zuungunsten von Suno aus (F.A.Z. vom 1.8.2026).Das Start-up kündigte an, gegen das erstinstanzliche Urteil vorzugehen, und prüft eine Berufung. Es ist aber bei Weitem nicht der einzige Rechtsstreit, in den Suno verwickelt ist. In den USA haben unter anderem der größte Musikkonzern der Welt, Universal Music, und die Nummer zwei, Sony Music, das Start-up verklagt. Die Klage des drittgrößten sogenannten Majors, Warner Music, ist schon eine Weile beigelegt, denn im November verkündeten Suno und Warner einen Lizenzdeal. Auch mit Universal und Sony laufen parallel zu den Klagen Verhandlungen, doch sie sollen kaum vorankommen.Vereinbarung mit BMG nach dem Deal mit WarnerMit BMG ist das Start-up offenkundig weiter: An diesem Mittwoch gaben beide Parteien die Einigung auf einen Lizenzdeal bekannt, der „einen strategischen Rahmen“ für die Verwendung der Aufnahmen sowie Texte und Kompositionen aus dem Portfolio der Musiksparte des deutschen Medienkonzerns schaffe. Auch die bislang ohne Deal erfolgte Nutzung werde mit der Vereinbarung geregelt.BMG ist die Nummer vier auf dem Markt, mit einigem Abstand hinter den drei Majors. Durch die Ende April angekündigte Fusion mit dem US-Konkurrenten Concord wird das ohnehin schon üppige Rechteportfolio noch um einiges größer. Details zum wirtschaftlichen Rahmen und wie Interpreten und Songwriter vergütet werden, wenn ihre Songs fürs KI-Training genutzt werden und mit dem Material neue Musik entsteht, geben beide Seiten nicht preis.Wie im Zuge der Einigung mit Warner wird in der Mitteilung aber auf ein neues Modell verwiesen, das „in Zusammenarbeit mit der Musikindustrie“ entwickelt werden soll. Einem Blogpost von Dienstag zufolge werden mit dem Launch dieses und weiterer Modelle alle bisherigen Modelle eingestellt.Ein Startdatum für die neuen Modelle ist bis dato nicht bekannt, laut Suno sollen sie deutlich besser als die bisherigen sein und Nutzern unter anderem mehr Kontrolle ermöglichen. Eine Frage ist jedoch, wie viele Interpreten und Songwriter der Nutzung ihrer Werke in welcher Form zustimmen. Dieser Zustimmungsprozess habe gerade erst begonnen, „daher ist es noch zu früh, um Zahlen nennen zu können“, sagte ein BMG-Sprecher auf Nachfrage.Suno führt neue Regeln für Downloads einDie Bekanntgabe des BMG-Deals folgt wenige Tage nach einem Blogpost von Mikey Shulman. Unter der Überschrift „Wie wir die Zukunft der Musik verantwortungsvoll gestalten“ kündigte er einige Änderungen am Produkt an. Darunter sind Downloadbeschränkungen, Wasserzeichen für mit Suno erstellte Songs und ein strikteres Vorgehen gegen das Nachahmen existierender Songs. Auf die im Post genannten „Prinzipien“ wird auch in der Mitteilung zum BMG-Lizenzdeal verwiesen.Vom 3. September an können Gratisnutzer nur noch sieben mit Suno erstellte Songs herunterladen. Wer zehn Dollar im Monat zahlt, hat jeden Monat 20 Downloads zur Verfügung. Abonnenten des 30 Dollar teuren „Premier“-Abos 60 Downloads. Keine Limits gibt es weiterhin für Nutzer von „Suno Studio“, einem gesonderten Produktionstool mit diversen Bearbeitungsfunktionen, das professionelle Musiker ansprechen soll. Zusätzliche Downloads sollen aber für alle gegen Zahlung einer noch nicht genannten Summe möglich bleiben.Suno begründet die Anpassungen damit, dass durch eine Begrenzung der Downloads Missbrauch durch Akteure, die große Mengen an Songs generierten und exportierten, eingehegt werden soll. Ein „gesundes Musikökosystem“ basiere auf menschlicher Kreativität, heißt es in dem Eintrag von Dienstag. Shulman geht davon aus, dass die Änderungen „die große Mehrheit unserer Nutzer nicht beeinträchtigen, aber Missbrauch in großem Maßstab deutlich erschweren“.Jeden Tag 90.000 neue KI-Songs auf Deezer und Co.Die Masse an komplett KI-generierten Songs, die auf den Streamingdiensten erscheinen, hat in den vergangenen Monaten stetig zugenommen. Suno gilt als eine Hauptquelle dieser Songs, die Nutzer in der Regel so gut wie nicht bewusst hören, aber den Daten des französischen Dienstes Deezer zufolge häufig für Betrugsversuche genutzt werden.Deezer veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die Zahl der komplett KI-generierten Songs, die täglich auf seiner Plattform hochgeladen werden. Stand Mitte Juli sind es fast 90.000. Das entspricht dem Dienst zufolge mehr als 50 Prozent der gesamten Uploads. Andere Dienste geben keine vergleichbaren Daten preis, doch da Songs in der Regel auf allen gängigen Plattformen hochgeladen werden, gelten die Deezer-Daten als guter Maßstab.Suno ist der Platzhirsch für KI-Musik und wird mittlerweile mit mehr als fünf Milliarden Dollar bewertet. Laut einem Linkedin-Post von Shulman aus dem Februar zahlen rund zwei Millionen Nutzer für das Tool. Das Start-up macht kein Hehl daraus, seine bisherigen Modelle ohne Zustimmung und ohne Vergütung von Rechteinhabern urheberrechtlich geschützter Musik trainiert zu haben.Udio stellt Downloads ab: der Streitpunkt offene PlattformNach Auffassung von Suno, aber auch von anderen KI-Unternehmen, erlaubt die Fair-Use-Doktrin aus dem US-Recht das kostenlose Nutzen von geschützten Werken, solange daraus etwas „transformativ“ Neues entsteht. Die Kläger aufseiten der Musikindustrie verweisen dagegen unter anderem auf die Auswirkungen der KI-Schöpfungen auf einen bestehenden Lizenzmarkt, ein Faktor, der in der Auslegung der Fair-Use-Doktrin ebenfalls eine Rolle spielt. Das Landgericht München sieht das Training im Falle von Suno nicht durch die Doktrin gedeckt. In den US-Verfahren steht ein Urteil in erster Instanz aus.Neben der Nutzung von Songs für das KI-Training ist die Frage, ob KI-Songs grundsätzlich heruntergeladen werden können, einer der Knackpunkte. Suno hält trotz der geplanten Einschränkungen am Prinzip einer offenen Plattform fest. Das KI-Start-up Udio hat dagegen die Downloadfunktion eingestellt, nachdem es sich zuerst mit Universal Music auf einen Lizenzdeal verständigt hatte. Udio will nun eine geschlossene Plattform bauen, auf der Nutzer KI-Remixes, Coverversionen und anderes mit Songs ihrer Lieblingskünstler erstellen können. Spotify arbeitet ebenfalls an einem solchen Tool.In den USA sind derweil auch Klagen von Musikverlagen gegen das KI-Unternehmen Anthropic anhängig. Hier geht es um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Songtexten für das Training des Chatbots Claude. Auch BMG hat im März deshalb Klage gegen Anthropic eingereicht.