Stand: 31.07.2026 • 13:47 Uhr

Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung.

Von Fritz Espenlaub, BR

Im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen KI-Unternehmen Suno hat das Landgericht München I weitgehend zugunsten der GEMA entschieden. Nach der mündlichen Urteilsverkündung muss Suno die nicht genehmigte Vervielfältigung bestimmter geschützter Musikwerke unterlassen. Das Verbot betrifft demnach auch die Verwendung der Werke beim Training des von Suno betriebenen KI-Modells. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Atemlos" und "Daddy Cool" Streitgegenstand