Quelle: dpa

31. Juli 2026, 9:25 Uhr

Das Landgericht München I hat im Fall Gema gegen Suno entschieden. (Archivbild)

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Im Streit um mit Künstlicher Intelligenz generierte Songs hat das Landgericht München I einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen stattgegeben. Das US-Unternehmen Suno müsse es künftig unterlassen, ohne Einwilligung der Klägerin bestimmte Musikwerke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, sagte die Vorsitzende Richterin. Dasselbe gelte für das Training der KI. Damit stärkte die Zivilkammer das Urheberrecht deutscher Künstler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.