Quelle: dpa Sachsen

11. August 2026, 13:35 Uhr

Nach dem Waffengesetz gilt jemand als waffenrechtlich unzuverlässig, der eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. (Symbolbild)

© Friso Gentsch/​dpa

Nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts zum Umgang mit Waffen könnten in Sachsen-Anhalt mehr als 100 AfD-Mitglieder entwaffnet werden. Man werde die Entscheidungen zum Anlass nehmen, «die unteren Waffenbehörden darin zu bestärken, den begonnen Weg weiterzugehen», teilte das Innenministerium auf Anfrage mit.