Wer Teil der AfD Sachsen-Anhalt ist – oder sie unterstützt –, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt klargestellt. »Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren«, teilte das Gericht mit . Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Nachrichtenagentur dpa. Das Urteil ist rechtskräftig, laut Sprecher ist nur noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde möglich.Seit Monaten suchen die Innenminister nach Wegen, um Verfassungsfeinde zu entwaffnen . Viele Behörden halten die Mitglieder der AfD für Verfassungsfeinde. Im konkreten Fall hatte die zuständige Polizeiinspektion drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Sie sollen Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt sein. Alle drei waren gegen die Entscheidung vorgegangen.Die Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg lehnte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt jedoch ab. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Kläger als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer des AfD-Landesverbands »nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen«, wie es hieß.Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD Sachsen-Anhalt als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar.