Quelle: dpa

10. August 2026, 17:40 Uhr

Nach dem Waffengesetz gilt jemand als waffenrechtlich unzuverlässig, wer einer Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. (Symbolbild)

© Friso Gentsch/​dpa

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. «Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren», teilte das Gericht mit. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur.