KommentarFür fast jedes Problemchen gewähren Schulen heute einen Nachteilsausgleich. Dieser belohnt jedoch vor allem jene, die gar keine Hilfe nötig habenDie Schweizer Bildungspolitik möchte möglichst inklusiv sein. Mit ihren Massnahmen macht sie das Gegenteil. Das werden auch in diesem Schuljahr wieder die Schwächsten zu spüren bekommen.10.08.2026, 16.55 Uhr3 LeseminutenLorena La Spada / CH MediaNatürlich klingt das richtig: Die Schweiz schaut darauf, dass Schüler und Lehrlinge mit einer Behinderung im Unterricht keine Benachteiligung erfahren. So ist das zu Recht auch in der Bundesverfassung oder im Behindertengleichstellungsgesetz formuliert. Ein spezifisches Handicap darf kein Hindernis sein für eine Karriere einer normal intelligenten Person. Wenn die Schulen mit kleinen, aber effektiven Massnahmen Gleichbehandlung bewerkstelligen können: wunderbar.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.So ist es beispielsweise zu befürworten, dass die Lehrer im Unterricht ein kleines Mikrofon tragen, wenn ein Schwerhöriger in der Klasse sitzt. Nachvollziehbar auch, dass eine Schülerin mit Karpaltunnelsyndrom bei einem schriftlichen Test ein paar Minuten mehr Zeit erhält. Ersteres ist gesunder Menschenverstand, Letzteres nennt sich Nachteilsausgleich. Wer kann da dagegen sein?Doch gut gemeint ist häufig das Gegenteil von gut. Die schweizerische Bildungspolitik ist für diesen Aphorismus das vielleicht beste Beispiel. Der Nachteilsausgleich wird ad absurdum geführt. An gewissen Schulen erhalten 10, manchmal sogar 20 Prozent der Schüler einen Nachteilsausgleich. In manchen Klassen noch mehr. Tendenz steigend. Und das überall. An Volksschulen, Universitäten, bei Lehrabschlussprüfungen.Wie grotesk die Bemutterung der – angeblich – so belasteten Jugend ist, zeigt ein Fall, den die NZZ im Frühling dieses Jahres publik gemacht hat: Zwei schulisch ausgezeichnete Schülerinnen sollten einen Nachteilsausgleich erhalten, weil bei ihnen ein Asperger-Autismus und ADS (ruhige Form von ADHS) diagnostiziert wurden. Die Eltern erzählten, dass sie regelrecht unter Druck gesetzt worden seien von Lehrerinnen und Therapeutinnen, den Töchtern den Nachteilsausgleich zu erlauben.Die einzige Schwäche der beiden Schwestern (wenn man das überhaupt so nennen will): Sie sind etwas schüchtern. Die Eltern lehnen die Bevorzugung deshalb ab. Sie wollen, dass sie diese Schüchternheit überwinden – und «faire Einschätzungen» statt «Potenzialzeugnisse» erhalten.Dass Eltern die Verantwortlichen an den Schulen daran erinnern müssen, dass nicht jedes Problemchen gleich einer Hilfestellung bedarf, dass Widerstände auf das Berufsleben vorbereiten: Das ist ein verheerendes Signal.Das Niveau sinktDie Bildungsexpertin Esther Ziegler hält diese Entwicklung für gefährlich. Es drohe eine leistungsfeindliche Gesellschaft, sagte sie in einem Interview mit der NZZ. Die Schulen senkten das Niveau, weil sie jedes Defizit, das ein Schüler habe, kompensieren wollten. Die Schule sollte ein Ort sein, an dem man lernen könne, Schwächen aufzuarbeiten, so Ziegler. «Heute passiert das Gegenteil.»Wichtig ist: Das ist kein Urteil gegen das vernünftige Instrument. Nur sollte dieses sparsam eingesetzt werden. Dort, wo man offensichtlich eine Behinderung ausgleichen kann. Ziegler schätzt, dass maximal ein Prozent der Schüler auf einen Nachteilsausgleich angewiesen wäre.Dass dieser Verdacht nicht unbegründet ist, belegt die weitverbreitete Skepsis. Matthias Obrist, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie, sagte beispielsweise in der «NZZ am Sonntag», dass Eltern zunehmend versuchten, «mit Nachteilsausgleichen den Übertritt ins Gymnasium oder in die Sekundarstufe A zu sichern». Der Nachteilsausgleich entwickle sich zu einer verdeckten Fördermassnahme. Das sei absurd.Wozu das führt, zeigen Untersuchungen: Gerade Kinder, die aus sozial schwächeren Familien stammen (und oftmals Migrationshintergrund haben), bekommen keinen Nachteilsausgleich. Ihre Leistungen werden also schlechter bewertet. Was sie, quasi als Dank, jedoch bekommen, ist eine Lernzielreduktion. Diese steht allerdings – im Gegensatz zum Nachteilsausgleich – nachher im Zeugnis. Das ist eine unverantwortliche Ungleichbehandlung in einem Schulsystem, das doch so inklusiv sein will.Passend zum Artikel
Der Nachteilsausgleich schaden den Schwächsten – und fördert eine leistungslose Gesellschaft
Die Schweizer Bildungspolitik möchte möglichst inklusiv sein. Mit ihren Massnahmen macht sie das Gegenteil. Das werden auch in diesem Schuljahr wieder die Schwächsten zu spüren bekommen.







