Versuchter Mord, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, terroristische Vereinigung, begangen durch junge Menschen bis hinunter zu 14 Jahren: So lautet das erstinstanzliche Urteil gegen eine Gruppierung, die sich laut Eigenbezeichnung als „letzte Verteidigungswelle“ verstanden hat.Über die Verurteilten ist im Einzelnen nichts zu sagen; mit gutem Grund wird über Minderjährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Aber über die Motive dieser Gruppe ist sehr wohl zu reden. Vor allem darüber, wo die herkommen.Gedankengut völkischer GruppenGegen wen diese jungen Menschen sich ultimativ „verteidigen“ zu müssen meinten, geht aus den Taten hervor. Sie richteten sich gegen Asylbewerber, „Linke“, vermeintliche Pädokriminelle. Besonders die Erzählung von der Überfremdung und der angeblich letzten Chance, sich dem entgegenzustellen, wird von identitären und völkischen Gruppen verbreitet.Junge Menschen auf der Suche nach Orientierung und Halt sind anfällig für solche Narrative, und „rechtsextremistische Akteure“ (wie es im Verfassungsschutzbericht heißt) adressieren sie gezielt: in sozialen Medien, aber auch mit vermeintlich harmlosen Freizeitangeboten. Von solchen „Vordenkern“ ist ein bestimmter Flügel der AfD nur einen Handschlag entfernt. Oder sogar noch weniger? Das ist in der immer wieder aufflackernden Debatte über ein Verbotsverfahren zu untersuchen.
Urteil gegen Rechtsterroristen: Wo die Motive herkommen
Die Ideologie der angeblich letzten Chance gegen Überfremdung wird von völkischen Vordenkern verbreitet. Die sind teils nur einen Handschlag von der AfD entfernt.











