ie Haftstrafen, die das Oberlandesgericht Hamburg gegen sieben Mitglieder und Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung namens „Letzte Verteidigungswelle“ verhängt hat, sind ein Ausdruck von Entschiedenheit im Vorgehen gegen gewaltbereite Extremistengruppen. Es ist wichtig, dass die Bundesanwaltschaft die Tätergruppe vor Gericht bringen konnte, und es ist gut, dass das Gericht das Verfahren zügig mit einer Verurteilung beendet hat.