Ein Gericht hat Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt. Die Jugendlichen planten und verübten Anschläge auf Geflüchtete und politische Gegner.
Die Angeklagten der rechtsextremen Letzte Verteidigungswelle beim Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht
Christian Charisius/dpa
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch die acht Angeklagten der rechtsextremen Terrorgruppe Letzte Verteidigungswelle zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Das Gericht sprach die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes sowie weiterer Straftaten wie schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte der Vorsitzende Richter. Mit ihren Taten hätten die Angeklagten „Chaos herbeiführen“ wollen.
Die Bundesanwaltschaft hatte Ende November 2025 Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Sie warf allen Angeklagten die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Vier von ihnen wurden zudem wegen versuchten Mordes angeklagt, den übrigen wurde Beihilfe hierzu vorgeworfen. Das Gericht folgte den Vorwürfen der Anklage im Wesentlichen.











