Die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ plante tödliche Anschläge. Nun wurden acht Nachwuchsfaschisten in Hamburg verurteilt.
Nazibande vor Gericht: Am Mittwoch fällten die Hamburger Richter:innen das Urteil
Christian Charisius/dpa
afp/taz | Im Hamburger Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Neonazi-Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ sind am Mittwoch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt.
Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie.











