Urteil gegen rechtsextreme «Letzte Verteidigungswelle»: Jugendliche Terroristen müssen bis zu fünf Jahre in HaftSie wurden von ihren Eltern zum Richter begleitet, nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Neonazis im Teenager-Alter verurteilt.05.08.2026, 13.11 Uhr2 LeseminutenAktualisiertPolizisten durchsuchten im Mai 2025 bei einer Razzia im Zusammenhang mit der rechtsterroristischen Organisation «Letzte Verteidigungswelle» auch Räume im Alten Postamt in Neubukow in Mecklenburg-Vorpommern.Bernd Wüstneck / Keystonepop. Im Prozess gegen die «Letzte Verteidigungswelle» hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen von bis zu fünf Jahren ausgesprochen. Der Prozess in Hamburg richtete sich gegen sieben Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe sowie einen Unterstützer.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Insgesamt verhängte die vorsitzende Richterin sieben Haftstrafen nach Jugendstrafrecht, die niedrigste davon beträgt zwei Jahre und vier Monate. Ein Angeklagter wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt.Für Aufsehen sorgten nicht nur die Taten, sondern auch das teilweise sehr junge Alter der Angeklagten. Zum Zeitpunkt der Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt, einige erschienen deshalb mit ihren Eltern.13-Jähriger als «Leiter der Gestapo»In ihrer Chatgruppe hatten die Jugendlichen, die mit Springerstiefeln, weissen Shirts mit Hosenträgern und Flecktarnhosen posierten, rassistische Videos ausgetauscht. Einer der Jugendlichen fungierte als «Propagandaminister», zum Leiter der «Gestapo» wurde ein damals 13-Jähriger ernannt.Laut der Anklage hatte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen geplant und durchgeführt. Den Angeklagten wurde unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.Im brandenburgischen Altdöbern verübten Mitglieder der «Letzten Verteidigungswelle» einen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum, in dem Menschen übernachteten.Frank Hammerschmidt / KeystoneDass bei den Taten keine Menschen zu Schaden kamen, sei wohl nur Zufällen zu verdanken gewesen.Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte die «Letzte Verteidigungswelle» als «überregional agierende terroristische Vereinigung» bezeichnet, die sich als letzte Instanz zur Verteidigung der «Deutschen Nation» verstanden habe. Sie hätte mittels Gewalt, insbesondere gegen Migranten und politische Gegner, einen «Zusammenbruch des demokratischen Systems» in Deutschland bewirken wollen.Den Taten der «Letzten Verteidigungswelle» war ein Ende bereitet worden, nachdem eine RTL-Journalistin mehrere Monate undercover bei der Terrorzelle recherchiert und ihr Material schliesslich der Polizei übergeben hatte. Razzien der Polizei erstreckten sich über mehrere Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen sowie Sachsen und Thüringen.Der Prozess fand wegen des Alters der Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verkündung des Urteils erfolgte jedoch öffentlich.Strafen gegen JugendlicheDie gesetzliche Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Angeklagte zwischen 14 und 18 Jahren müssen zudem reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Laut Staatsanwaltschaft war das in diesem Fall gegeben.Als Strafen, die ein Jugendgericht verhängen kann, kommen etwa die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, Antiaggressionstrainings oder gemeinnützige Arbeit infrage. Aber auch Haftstrafen von mindestens sechs Monaten bis höchstens zehn Jahren sind möglich. Die über 18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende. Hier sind bis zu 15 Jahren Haft möglich.Mehr folgt.Passend zum Artikel
Urteil gegen «Letzte Verteidigungswelle»: Bis zu fünf Jahre Haft für jugendliche Neonazis
Sie wurden von ihren Eltern zum Richter begleitet, nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Neonazis im Teenager-Alter verurteilt.










