Seit Anfang August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung des EU AI Acts. Darin heißt es: „Betreiber eines KI‑Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“ Dazu kommt, dass „Betreiber eines KI‑Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“, offenlegen müssen, dass der Text generiert oder mit KI verändert wurde.Anzeige

Als Betreiber gelten dabei alle, die KI nutzen, um Inhalte zu generieren. Diese Information, dass KI zum Einsatz kam, muss dabei „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt“ werden. Der reine Text der Verordnung kann dabei noch einige Fragen offenlassen. Wir zeigen dir, was du zur KI-Kennzeichnungspflicht wissen musst und wie du richtig kennzeichnest.

Inhaltsverzeichnis

Warum gibt es die KI-Kennzeichnungspflicht überhaupt?

Wann greift die KI-Kennzeichnungspflicht?