KI-generierte Inhalte wirken inzwischen oft so echt, dass man praktisch keine Chance hat, sie zu erkennen. Das kann weitreichende Folgen haben – meist negative.Deshalb tritt am 2. August (Sonntag) der Artikel 50 der EU-KI-Verordnung – besser bekannt als B – in Kraft: Er schreibt vor, dass bestimmte von künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte transparent gekennzeichnet werden müssen.Was muss gekennzeichnet werden?Bilder, Videos und Texte, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden und einem professionellen Zweck dienen, also zum Beispiel Werbung sowohl im Internet als auch auf Plakaten. Das gleiche gilt zum Beispiel für die Beiträge professioneller Influencer auf Instagram und TikTok oder für die KI-Zusammenfassung in der Google-Suche.Eine weitere Regelung gibt es für Inhalte, die eine breite Öffentlichkeit informieren sollen, also etwa Ankündigungen von Behörden. Sie müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Beitrag mit KI erstellt wurde, ohne dass ein Mensch noch einmal drübergeschaut hat.Das gleiche gilt für Nachrichtentexte, die über ein Thema von öffentlichem Interesse informieren: Solange ein Redakteur die Texte gegenliest und ein Mensch die redaktionelle Verantwortung trägt, müssen sie nicht gekennzeichnet werden. Für journalistische Fotos und Videos sind die Regeln aber strenger: Hier muss der Einsatz von KI in jedem Fall kenntlich gemacht werden.Welche Ausnahmen gibt es?Wer KI-Bilder auf seinem privaten Profil veröffentlicht, muss nichts kennzeichnen. Außerdem gelten Ausnahmen für „künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative“ Werke, bei denen KI eingesetzt wurde: Eine Kennzeichnung ist auch hier Pflicht, sie muss aber nicht auf dem Bild angezeigt werden, sodass sie das Werk nicht beeinträchtigt. Das betrifft unter anderem Karikaturen.Wie sieht die Kennzeichnung aus?Ein einheitliches Label gibt es nicht. Die EU-Kommission hat Beispiele für mögliche Symbole veröffentlicht, die für „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“ stehen sollen. Jeder Anbieter darf aber seine eigene Kennzeichnung einführen. In Zukunft ist auch denkbar, dass KI-Bilder und -Videos eine verschlüsselte Kennzeichnung in den Dateieigenschaften tragen, die nicht einfach wegretuschiert werden kann.Wer ist dafür verantwortlich?Die KI-Anbieter selbst, also zum Beispiel der Konzern OpenAI hinter ChatGPT, Google mit seinem Chatbot Gemini oder die Instagram- und Facebook-Mutter Meta mit ihrer hauseigenen Künstlichen Intelligenz. Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder, allerdings erst in mehreren Monaten: Bestehende KI-Systeme bekommen bis zum 2. Dezember Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.Wie reagieren die Digitalkonzerne?Viele von ihnen sind dem Stichtag am Sonntag zuvorgekommen. Die Videoplattform TikTok etwa schreibt Nutzerinnen und Nutzern seit mehreren Jahren vor, KI-Inhalte zu kennzeichnen, und bietet dafür ein eigenes Label an. Auch auf Instagram und Facebook sind zahlreiche Inhalte bereits gekennzeichnet. Auch in der Google-Suche steht unter KI-generierten Antworten ein entsprechender Hinweis. (AFP)
EU-Regeln greifen ab Sonntag: Das ändert sich mit der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ab Sonntag müssen viele mit künstlicher Intelligenz erstellte Bilder, Videos und Texte gekennzeichnet werden. Die Regeln des AI-Act im Überblick.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung erzwingt ab 2. August die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in Werbung und Social-Media. Compliance-Imperativ für Tech-Manager: KI-Generatoren erfordern Label-Tracking; OpenAI, Google und Meta haben bereits nachgerüstet.












