PfadnavigationHomePolitikDeutschlandEndspiel im Kanzleramt?Merz in der Kritik – 4 Szenarien für einen Wechsel des BundeskanzlersStand: 12:29 UhrLesedauer: 3 MinutenNach seiner Personalrochade steht Kanzler Merz innerparteilich in der Kritik. Die Landtagswahlen im Herbst könnten über sein Schicksal entscheiden, so „Bild“-Politikredakteur Sebastian Geisler: „Es ist ja nun doch so, dass potenziell Nachfolger bereit stünden.“Die Umfragewerte von Kanzler Friedrich Merz sind schlecht, er gerät immer wieder unter Druck – auch aus den eigenen Reihen. Doch die Hürden für einen Wechsel im Kanzleramt sind hoch. Vier verfassungsfeste Wege stehen offen.Angesichts schlechter Umfragewerte für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und auch die Regierung insgesamt gibt es erneut Spekulationen, wonach Merz durch einen anderen Regierungschef ersetzt werden könnte. Rein rechtlich gesehen wäre ein solcher Kanzlerwechsel möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Politisch würde er sicherlich für größere Verwerfungen sorgen.Szenario 1: RücktrittDurch einen Rücktritt könnte Merz den Weg für die Wahl eines anderen Kanzlers oder einer Kanzlerin freimachen. Dafür, dass er dies vorhat, gibt es aber keinerlei Anzeichen. Formal müsste Merz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Diese müsste das Staatsoberhaupt auch annehmen, allerdings bliebe der Kanzler bis zur Neubesetzung des Amts geschäftsführend im Amt. Für die Neubesetzung würden dann die normalen Regeln für die Kanzlerwahl nach Grundgesetz-Artikel 63 gelten: Der Bundespräsident schlägt einen neuen Kandidaten vor, der im Bundestag die Kanzlermehrheit erhalten muss.Lesen Sie auchSzenario 2: VertrauensfrageMerz könnte – mit oder ohne Verbindung mit einer Sachfrage – die Vertrauensfrage stellen. Dies könnte auch dazu dienen, seinen Rückhalt in der Koalition unter Beweis zu stellen. Erhielte er bei einem solchen Vertrauensvotum keine Mehrheit, könnte der Bundespräsident laut Grundgesetz-Artikel 68 innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen – jedoch nur, wenn Merz ihm dies vorschlägt.Der Bundestag könnte dann in diesem Zeitraum einen neuen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen, womit das Recht auf Parlamentsauflösung erlischt. Auch könnte Merz trotz verlorener Vertrauensfrage rechtlich gesehen im Amt bleiben, auch wenn das politisch heikel sein dürfte.Szenario 3: Konstruktives MisstrauensvotumDer Bundestag hat gemäß Grundgesetz-Artikel 67 immer das Recht, in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen kaum geeignet, um einen Wechsel innerhalb derselben Partei oder Koalition herbeizuführen: Der Gegenkandidat oder die Gegenkandidatin müsste dazu gegen Merz antreten und eine Mehrheit erzielen. Politisch ist es kaum denkbar, dass ein CDU-Kandidat auf derartige Weise einen CDU-Kanzler herausfordert und besiegt.Szenario 4: Entscheidung durch die KanzlerparteiRein verfassungsrechtlich hat die Kanzlerpartei CDU keine Handhabe, den amtierenden Kanzler in der laufenden Wahlperiode einfach abzusetzen. Denkbar wäre aber, dass der Unmut in der CDU über Merz nach einem schlechten Abschneiden bei den drei Landtagswahlen im September übermächtig wird und sich etwa in Rücktrittsforderungen führender CDU-Vertreter manifestiert. In einem solchen Fall könnte Merz zu dem Schluss kommen, dass seine Kanzlerschaft nicht mehr über genügend Rückhalt verfügt, und er könnte sich zu seinem Rücktritt gezwungen sehen.Lesen Sie auchAnders als in einigen anderen Ländern wie etwa Großbritannien gibt es in Deutschland aber rechtlich kein Verfahren, bei dem die Kanzlerpartei CDU oder die Unionsfraktion sich während einer laufenden Wahlperiode für die Nominierung eines anderen Regierungschefs entscheiden und so einen Kanzlerwechsel herbeiführen könnte.AFP/jm