Die Bundesregierung hat sich nach monatelangem Ringen auf den Umbau der Ökostrom-Förderung und neue Regeln für Netzanschlüsse geeinigt. Dabei wurden die umstrittenen Kürzungspläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) etwas abgeschwächt.Die neuen Regeln betreffen kleinere Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern. So soll künftig die für 20 Jahre garantierte feste Einspeisevergütung entfallen. Danach werden die Betreiber kleiner Anlagen grundsätzlich zur Direktvermarktung verpflichtet, wenn sie ihren Strom einspeisen und dafür Geld erhalten wollen.Allerdings gibt es für alle Anlagen, die vom kommenden Jahr an in Betrieb genommen werden, eine auf drei Jahre angelegte Übergangsregelung. Die Details sind kompliziert: Für alle Anlagen, die vom kommenden Jahr an in Betrieb genommen werden, soll es bis zu drei Jahre lang Geld für die Stromeinspeisung geben. Anlagen, die 2027 in Betrieb genommen werden, sind noch bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt förderfähig, 2028 kommen für die Übergangszahlung nur noch Anlagen in Betracht, die 25 Kilowatt leisten. Für die Jahre 2029 und 2030 sinkt der Grenzwert sogar auf nur sieben Kilowatt.Außerdem wird auch die Höhe der Förderzahlung kontinuierlich abgeschmolzen, sodass diese für später in Betrieb genommene Anlagen ‌entsprechend niedriger ausfällt. Doch auch nach Auslaufen der Übergangszahlung gibt es für Neuanlagen unter 25 Kilowatt noch eine gewisse Förderung: Beim Wechsel in die Direktvermarktung erhalten die Anlagenbetreiber für 48 Monate einen Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde zusätzlich zu den Markterlösen. Findet sich ‌kein Direktvermarkter, kann der Netzbetreiber den Strom unentgeltlich abnehmen.Zudem sollen neue Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung ihre Einspeisespitzen dauerhaft auf 50 Prozent kappen müssen. Erzeugungsspitzen sollen so verstärkt vor Ort verbraucht, in Batteriespeichern zwischengelagert oder abgeregelt werden. Ausgenommen ⁠von den neuen Regeln sind Steckersolargeräte – sogenannte Balkonkraftwerke – bis zu einer Modulleistung ‌von zwei Kilowatt ‌und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt. Hinzu kommt: Bestehende Anlagen sind von der Neuregelung laut dem Gesetzentwurf nicht betroffen.Auch bei der Entschädigung für Windkraft-Anlagen und Solarparks ändert sich wasDer zweite große Komplex in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes betrifft die Entschädigungen für die Betreiber von Windkraftanlagen und Solarparks, deren Strom das Netz wegen Engpässen nicht aufnehmen kann und die deshalb abgeregelt werden müssen. Fachleute sprechen vom sogenannten Redispatch. Die Zahlungen dafür kosten den Staat um die drei Milliarden Euro. Vor allem im Süden Deutschlands weist das Stromnetz Engpässe auf, weil es zu wenig Leitungen gibt.Auch bei den Redispatch-Zahlungen wollte Energieministerin Reiche kräftig kürzen – und auch hier wurden ihre Pläne gestutzt. Der ursprüngliche Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium für einen Redispatch-Vorbehalt sah vor, dass Betreiber bis zu zehn Jahre ‌lang abgeregelt werden können, wenn sie mehr einspeisen wollen, als das Stromnetz aufnehmen kann, und das generell ohne Entschädigung.Dazu kommt es nun nicht. Nach Angaben aus ‌der Regierung wird der Verzicht auf Entschädigungen bei neuen Anlagen auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge begrenzt. Zudem sollen sogenannte Engpassgebiete erst ausgewiesen werden, wenn dort im Vorjahr mehr als fünf Prozent des Stroms ‌abgeregelt werden mussten. Die Einschränkung soll grundsätzlich höchstens sechs Jahre gelten.Bundesumweltminister ‌Carsten Schneider findet den Kompromiss richtig. „Wer Versorgungssicherheit will, muss auf Tempo setzen“, sagte der SPD-Politiker. Es bleibe beim Ziel, bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbarer Energie zu decken. „Gerade angesichts vieler globaler Krisen und Handelsbeschränkungen ist es wichtig, dass wir noch schneller unabhängig werden von Öl und Gas aus anderen Ländern“, sagte der Minister. Die EEG-Novelle muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden, damit sie zum 1. ‌Januar 2027 in Kraft treten kann.