Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Förderung neuer privater Solaranlagen vom kommenden Jahr an deutlich beschneiden, hat ihre bisherigen radikalen Kürzungspläne aber ein wenig abgemildert. Das geht aus dem zweiten Entwurf für eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, den das Ministerium am Freitagabend an Bundesländer und Verbände verschickte und der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.Demnach soll die sogenannte Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen zum 1. Januar 2027 nun doch nicht vollständig gestrichen, sondern über einen Zeitraum von 36 Monaten abgeschmolzen werden. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist müssen Bürgerinnen und Bürger, die Solarpaneele etwa auf dem Dach ihres Einfamilienhauses anbringen, den erwirtschafteten Strom mit Hilfe eines Vermarkters direkt an der Strombörse verkaufen.Für kleinere Solaranlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erhält man bisher von seinem Netzbetreiber eine feste, für 20 Jahre garantierte Vergütung. Wird der Strom vollständig abgegeben, liegt diese Vergütung je nach Größe der Anlage zwischen 10,35 und 12,34 Cent je Kilowattstunde. Verbraucht man einen Teil der Energie selbst und speist nur den Überschuss ein, sind es zwischen 5,50 und 7,78 Cent.Reiche ist jedoch ein Dorn im Auge, dass die privaten Haushalte die Vergütung auch dann erhalten, wenn ihr Strom in Zeiten mit vielen Sonnen- oder Windstunden gar nicht gebraucht wird. Müssen zudem Solar- und Windparks in solchen Phasen „abgeregelt“ werden, weil das Stromnetz sonst überlastet würde, haben die Betreiber Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Der Staat zahlt also doppelt. Nach Ministeriumsangaben liegen diese sogenannten „Redispatch“-Kosten bei drei Milliarden Euro pro Jahr, die von der Gemeinschaft der Stromkunden getragen werden müssen und die ohnehin hohen Energiekosten in Deutschland weiter nach oben treiben.Hausbesitzer, die ab 2027 eine neue Solaranlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, sollen nun nur noch drei Jahre lang eine feste Vergütung erhalten. Die Übergangszahlung soll einen Cent je Kilowattstunde unter den bisherigen Werten liegen. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt sie nur noch bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt, 2029 bis sieben Kilowatt.Ab 2030 ist nach dem Entwurf keine Übergangszahlung mehr vorgesehen. Danach müssen die Betreiber der PV-Anlagen ihren Strom „direkt vermarkten“, also an der Strombörse verkaufen. Theoretisch sind dabei in einzelnen Phasen auch Erstattungen deutlich oberhalb der bisherigen Einspeisevergütung möglich. Umgekehrt können die Preise zu anderen Zeiten aber sogar negativ sein. Zudem lassen sich die professionellen Vermarkter, die man einschalten muss, ihren Service bezahlen. Allerdings soll es für kleine PV-Anlagen noch vier Jahre lang einen sogenannten Direktvermarktungsbonus geben.Aus Ministeriumskreisen verlautete, man halte am Ziel fest, im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen – „aber mit weniger Subvention, mehr Markt und mehr Systemverantwortung“. Heute sei es so, dass „sehenden Auges Anlagen in Netzgebieten errichtet werden, die den produzierten Strom in vielen Stunden nicht aufnehmen können“. Zudem würden „auf Kosten der Steuerzahler auch Anlagen gefördert, die für die Eigentümer hohe Renditen erzielen und auch ohne eine Förderung errichtet würden“. Damit sei nun Schluss. „Das EEG wird vom ,Rundum-Sorglos-Paket‘ zum zielgerichteten Absicherungsinstrument“, hieß es in den Kreisen.Der erste Entwurf war bei Finanzminister Klingbeil und Umweltminister Schneider auf Widerstand gestoßenÜber das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. Nach Angaben der Energiebranche lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und anderen regenerativen Quellen an der Stromerzeugung im Jahr 2025 bei 58 Prozent. Reiches Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, um die Kosten der EEG-Förderung in den Griff zu bekommen. Dieser war jedoch bei Finanzminister Lars Klingbeil und Umweltminister Carsten Schneider (beide SPD) auf Widerstand gestoßen. Beide fürchten, dass Reiche die Energiewende in Wahrheit ausbremsen will. Allerdings hat auch Klingbeil ein Interesse daran, dass die Kosten nicht ausufern: Allein 2025 belastete die EEG-Förderung den Bundeshaushalt mit 16,5 Milliarden Euro.Nach Reiches Plänen soll es künftig auch keine Ausgleichszahlungen für Abregelungen mehr geben, wenn neue Anlagen in Gebieten errichtet werden, in denen es oft zu Netzengpässen kommt. Allerdings hat das Ministerium im Vergleich zum Januar-Entwurf auch hier im Detail ein wenig nachgebessert. „Der Entfall der Redispatch-Entschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es in den Kreisen. Zugleich soll es mehr Anreize heben, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“. Ziel ist, dass die Windräder, die bisher vor allem im Norden und Osten des Landes stehen, regional gleichmäßiger verteilt werden und dort verfügbar sind, wo der Strom auch verbraucht wird. Das ist erheblich billiger, als noch mehr Stromleitungen als ohnehin notwendig von Nord nach Süd zu bauen.Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde.
Solarförderung: Reiche schwächt umstrittene Kürzungspläne ab
Dennoch müssen sich künftige Betreiber privater PV-Anlagen auf eine neue Zeit einstellen.













