Stand: 18.07.2026 • 03:22 Uhr
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat erste Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entschärft. So soll es für neue kleine Solaranlage ab 2027 doch "befristete Übergangszahlung" geben.
Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in mehreren Punkten geändert worden. Das geht aus dem neuen Entwurf hervor, der am Freitagabend zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt wurde.
So können Betreiber kleiner Solaranlagen bis 25 Kilowatt Leistung, die ab 2027 errichtet werden, doch wieder mit einer Vergütung rechnen. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung vom Netzbetreiber für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen. Der Strom könnte dann über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft werden.
Kritik am ersten Entwurf











