Die deutsche Regierung kürzt die Subventionen für erneuerbare Energien. Doch dabei ist sie vor der Öko-Lobby eingeknicktHausbesitzer erhalten künftig weniger staatliche Gelder für ihre Solaranlagen. Die Betreiber von Windkraftanlagen müssen auf einen Teil ihrer Fördergelder verzichten. Doch die Pläne bleiben hinter dem zurück, was erforderlich ist, um die Stromkosten in Deutschland zu senken.30.07.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenHausbesitzer müssen ihren Solarstrom künftig zu aktuellen Preisen an der Strombörse verkaufen.Jochen Tack / ImagoIn kaum einem anderen Industrieland kostet Strom so viel wie in Deutschland. Damit die Energiewende die Strompreise nicht noch weiter in die Höhe treibt und den Standort belastet, hat die Bundesregierung an diesem Mittwoch Änderungen der Gesetze zur Förderung der erneuerbaren Energie sowie zum Anschluss von Wind- und Solaranlagen an das Stromnetz auf den Weg gebracht.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Änderungen seien ein «Paradigmenwechsel» in der Energiepolitik, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gegenüber der Presse im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) werde in Zukunft kein «Rundum-sorglos-Paket» mehr für die Produzenten von Wind- und Solarstrom sein. «Wir beenden, dass Anlagen gefördert werden, die so hohe Renditen erzielen, dass sie ohnehin installiert würden», sagte Reiche.Die Ministerin versprach, die Regierung werde gleichwohl an dem Ziel festhalten, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Deshalb will sie zusätzlich zwölf Gigawatt Windstrom an Land ausschreiben. Dabei sollen auch mehr Windräder in windarmen Gebieten Süddeutschlands errichtet werden.Auch die Solaranlagen auf freien Flächen sowie die Bioenergie will die Regierung stärker ausbauen. Die unterschiedlichen Fördermassnahmen für Solaranlagen auf freien Flächen sollen auf einen Betrag von 6,2 Cent je Kilowattstunde vereinheitlicht werden.Derzeit stammt mehr als die Hälfte des verbrauchten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien. Das sei eine «Erfolgsgeschichte», sagte Reiche. Allerdings sei die Energiewende zu teuer. Deshalb müsse der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien «kosteneffizienter, ökonomisch robuster und mit mehr Systemverantwortung» betrieben werden.Ende der festen EinspeisevergütungGrössere Änderungen kommen auf Hausbesitzer zu, die Strom mit Solaranlagen auf ihren Dächern erzeugen. Deren Einspeiseleistung soll künftig in Spitzenzeiten, etwa mittags, wenn die Sonne besonders intensiv scheint, auf 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzt werden. Das soll den erforderlichen Ausbau der Netze begrenzen und den Hausbesitzern Anreize für den Einbau von Batteriespeichern geben.Bis anhin können Hausbesitzer Solarstrom, den sie nicht selbst benötigen, zu einem festen Preis in das Stromnetz einspeisen. Dafür erhalten sie zurzeit 7,78 Cent je Kilowattstunde. Die fixe Einspeisevergütung soll für neu errichtete Anlagen künftig entfallen. Solaranlagen amortisierten sich heute schon nach wenigen Jahren und benötigten deshalb keine Förderung mehr, sagte Reiche. Private Besitzer neu errichteter Solaranlagen müssen ihren überschüssigen Solarstrom künftig entweder speichern oder unter Einschaltung eines Händlers zu den jeweils gültigen Strompreisen an der Strombörse verkaufen.In Zukunft werde Solarstrom nicht mehr «dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers gefördert», sagte Reiche. Die neuen Regeln gelten allerdings nicht für bereits bestehende Anlagen. Diese behalten ihre zugesicherte Förderung für die gesamte Laufzeit.Ursprünglich wollte Reiche die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen sofort beenden. Doch dagegen gab es Widerstand der Solarlobby. Nun ist ein dreijähriger Übergangszeitraum vorgesehen, in dem die Vergütung schrittweise reduziert wird. Zudem erhalten Hausbesitzer nach dem Einstieg in die Direktvermarktung vier Jahre lang einen Direktvermarktungsbonus. Dieser soll die zusätzlichen Kosten für die Direktvermarktung abmildern.Zum Schutz der Hersteller von Windkraftanlagen in Deutschland vor günstigen Importen aus China müssen Anbieter bei der Ausschreibung in Zukunft nachweisen, dass die Komponenten ihrer Windräder aus europäischer Produktion stammen.Weniger Geld für Windstrom bei NetzengpässenÄnderungen gibt es künftig auch für den Anschluss von Wind- und Solaranlagen an das Stromnetz. Dieses ist in einigen Regionen chronisch überlastet, da neben Wind- und Solarstrom auch Rechenzentren, Industrieanlagen, Ladesäulen und Batteriespeicher angeschlossen werden müssen. Um die knappen Netzkapazitäten effizienter zu bewirtschaften, erhalten die Netzbetreiber künftig die Möglichkeit, die Antragsteller nach dem Grad der wirtschaftlichen Dringlichkeit ihres Anliegens zu berücksichtigen statt nach der Reihenfolge des Eingangs ihres Antrags.Die Regierung will den Zubau von Wind- und Solaranlagen dabei stärker mit dem Netzausbau harmonisieren. Deshalb müssen die Produzenten von Grünstrom künftig in Gebieten mit Netzengpässen auf Entschädigungszahlungen für bis zu 20 Prozent ihres jährlich erzeugten Stroms verzichten, wenn ihre Anlagen wegen Überlastung der Netze abgeregelt werden müssen.Die Netzbetreiber können künftig ein Gebiet für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiet ausweisen, wenn sie dort im Vorjahr 5 Prozent der angeschlossenen Anlagen abregeln mussten.Ursprünglich hatte Reiche geplant, künftig gar keine Vergütung bei Abregelungen mehr zu zahlen. Doch dagegen gab es Widerstand der Wind- und Solarstromproduzenten.Kritik aus der Wirtschaft und von ÖkonomenDie Pläne der Regierung riefen bei Wirtschaftsvertretern und Ökonomen ein unterschiedliches Echo hervor. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte, es sei «unverständlich, dass an Orten mit wenig Netzkapazitäten weiterhin neue Erzeugungsanlagen staatlich gefördert werden sollen». Um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, sollte man Wind- und Solaranlagen vorrangig dort errichten, wo entsprechende Netzkapazitäten vorhanden sind.Zudem fehlten in der Gesetzesnovelle verbindliche Bearbeitungsfristen und Kriterien, nach denen Netzbetreiber Anfragen vorrangig bearbeiten und bedienen müssten, bemängelte der Verband. Die EEG-Novelle bleibe «insgesamt hinter ihren Möglichkeiten zurück». Weil erneuerbare Energien in weiten Teilen wettbewerbsfähig seien, müssten sie zunehmend «auf eigenen Füssen» stehen, so die DIHK.Dagegen kritisierte die Energie-Ökonomin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, es sei «problematisch», wenn die Regierung die Folgen unzureichender Netze auf die Betreiber erneuerbarer Anlagen verlagere. Dass im Fall einer Abregelung für 20 Prozent des produzierten Stroms eine Entschädigung entfalle, sei «ein erheblicher Eingriff» und könne Investitionen verteuern. «Wer Investitionen in Wind- und Solarenergie durch neue Unsicherheiten erschwert, gefährdet den Ausbau ausgerechnet der Technologien, die für ein klimaneutrales, bezahlbares und sicheres Energiesystem gebraucht werden», sagte Kemfert.Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, kritisierte, die Kabinettsbeschlüsse hätten «erhebliche Planungs-und Investitionsunsicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien» zur Folge. Statt den Ausbau zu ermöglichen, setzten die Beschlüsse auf Beschränkungen und gefährdeten dadurch Investitionen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Scheer kündigte an, durch «Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren» für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen, um alle Potenziale der Erneuerbaren zu nutzen.Nach der Sommerpause muss der Bundestag über die Gesetzesnovellen der Regierung beraten und diese beschliessen.Passend zum Artikel
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