Interview«Früher verband man K.-o.-Tropfen mit Partys, heute sehen wir dies auch im häuslichen Umfeld»Ein Aargauer Ex-Grossrat soll Frauen betäubt und sexuell missbraucht haben. Die St. Galler Staatsanwältin Linda Sutter begegnet ähnlichen Verbrechen in ihrem Berufsalltag. Für die Ermittlungen brauche es spezifisch geschultes Personal.28.07.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZFälle wie jener des ehemaligen Aargauer Grossrats oder der Prozess um Dominique Pelicot in Frankreich erschüttern die Öffentlichkeit: Die Täter haben ihre Opfer betäubt, missbraucht und gefilmt. Ist die chemische Unterwerfung im privaten Umfeld ein neues Phänomen?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ob es wirklich neu ist, lässt sich schwer sagen – doch das Phänomen tritt jedenfalls verstärkt aus dem Dunkelfeld heraus. Früher verband man K.-o.-Tropfen vor allem mit dem Ausgang, mit Partys und unbekannten Tätern im öffentlichen Raum. Das scheint sich zu ändern: In unseren Strafverfahren sehen wir, dass die chemische Unterwerfung keineswegs nur im öffentlichen Raum stattfindet, sondern eben auch im privaten häuslichen Umfeld.Lässt sich beziffern, wie hoch der Anteil solcher Delikte im familiären Umfeld ist?Konkrete Zahlen kann ich dazu nicht nennen. Möglicherweise gilt aber auch hier, was für Sexualdelikte generell gilt: Der grösste Teil der Taten spielt sich im sozialen Nahfeld ab.Linda SutterPDwai. Linda Sutter ist Staatsanwältin im Kanton St. Gallen. Sie leitet die Abteilung Strukturkriminalität und Kapitalverbrechen und ist auf Gewalt- und Sexualdelikte spezialisiert. Am 1. Dezember 2026 übernimmt sie als Erste Staatsanwältin die Gesamtleitung der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Linda Sutter doziert an der Universität St. Gallen zu Einvernahmetechniken von Opfern und Tatverdächtigen bei Sexualdelikten, an der Hochschule Luzern schult sie Polizisten und Staatsanwälte für Einvernahmen von minderjährigen Opfern und hat an weiteren Hochschulen Lehraufträge.Wenn Opfer betäubt werden, erinnern sie sich oft nicht an das Geschehene. Wie ermittelt die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen?Die grösste Herausforderung ist der Faktor Zeit. Bei einem Verdacht auf K.-o.-Tropfen oder eine Sedierung müssen die Spuren möglichst schnell gesichert werden. Das bedeutet in erster Linie rechtsmedizinische Untersuchungen, weil die Substanzen im Körper rasch abgebaut werden. Es braucht toxikologische Blut- und Urinanalysen. Deshalb sind zeitnahe Entscheide der Ermittlungsbehörden und eine rasche, professionelle Spurensicherung absolut zentral.Was raten Sie Betroffenen, die den Verdacht hegen, von ihrem Partner oder einem Bekannten sediert und missbraucht worden zu sein?Wer einen solchen Verdacht hat, sollte sich möglichst schnell um eine medizinische Spurensicherung kümmern. Das muss innert Stunden geschehen. Im Kanton St. Gallen gibt es dafür das Modell der vertraulichen Soforthilfe nach sexueller Gewalt: Spuren können rasch gesichert werden, ohne dass damit die Pflicht zur Einreichung einer Strafanzeige verbunden ist. Dazu können sich die Betroffenen auch später noch entscheiden, denn die Beweise bleiben im Labor konserviert. Das befreit viele Betroffene im ersten Moment vom Druck, zur Polizei zu gehen und sich sofort auf ein Strafverfahren einlassen zu müssen.Beim Begriff K.-o.-Tropfen denkt man meist an illegale Substanzen wie GHB. Ist das im privaten Umfeld ähnlich?Teilweise, aber es geht keineswegs nur um verbotene Substanzen. Nebst klassischer K.-o.-Tropfen können ganz unterschiedliche, teilweise völlig legale Substanzen, etwa verschreibungspflichtige Medikamente, verabreicht werden. Manchmal nehmen Betroffene die Substanzen auch freiwillig ein, realisieren aber nicht, dass ihnen heimlich eine viel zu hohe Dosis gegeben wird.Es gibt in diesem Bereich eine hohe Dunkelziffer. Was braucht es, damit solche Fälle schneller bekannt werden und verfolgt werden können?Es braucht ein geschärftes Bewusstsein für ungewöhnliche körperliche Reaktionen oder fehlende Erinnerungen, die mit der Verabreichung von toxischen Substanzen zusammenhängen könnten. Ich stelle mir zum Beispiel die vermehrte Sensibilisierung von Medizinalpersonal wirkungsvoll vor, so dass schwer einzuordnende Symptome rasch richtig gedeutet werden. Und natürlich ist es generell gut, wenn dieses Phänomen ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit dringt.In vielen aktuellen Fällen zeichnen die Täter ihre Übergriffe mit dem Smartphone auf. Warum filmen Täter solche Verbrechen immer häufiger?Es stimmt, wir haben es vermehrt mit Fällen zu tun, in welchen es Videoaufnahmen gibt. Was genau im Kopf der Beschuldigten vorgeht, lässt sich schwer sagen. Ich habe den Eindruck, dass vor allem die permanente Verfügbarkeit von Kameras eine grosse Rolle spielt. Für die Opfer bedeutet dies eine zusätzliche schwere Verletzung ihrer Integrität – erst recht, wenn das Material anschliessend im Internet verbreitet wird. Man kann diese zusätzliche Belastung für die Betroffenen kaum überschätzen – auch wenn es für uns in der Strafverfolgung natürlich Vorteile hat: Solches Videomaterial liefert uns Beweise.Welche Bedeutung haben Internetforen und Chatgruppen bei Sexualdelikten?Wir stossen bei unseren Ermittlungen auf Chats, in denen Taten geplant und Absprachen getroffen werden. Auch Suchanfragen im Internet sind ein Phänomen, das uns häufig begegnet. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Vernetzung von Tätern auf einschlägigen Foren dem Phänomen Betäuben und Vergewaltigen zusätzlich Aufwind verleiht.Das Schweizer Sexualstrafrecht wurde kürzlich revidiert. Reichen die gegenwärtigen Gesetze, um auch neue Phänomene wie Deepfakes und Cybergrooming wirksam zu bekämpfen?Durch die Revision hat sich das Sexualstrafrecht möglicherweise dem Zeitgeist, dem Empfinden und der Wertehaltung der heutigen Gesellschaft angenähert. Wenn das so ist, ist das eine positive Entwicklung. Es gibt aber dennoch Lücken, zum Beispiel beim sogenannten Cybergrooming: Wenn eine erwachsene Person einem Kind gezielt sexualisierte Nachrichten schickt und damit das Kind zum Objekt der Befriedigung macht, dann greift das Gesetz zu wenig stark – zumindest solange der Täter kein physisches Treffen anstrebt und die Nachrichten nicht als Pornografie gelten.Können Sie das erklären?Fragt der Täter das Kind via Messenger, wo es sich gerne berühre, dann gilt das nach heutiger Rechtsprechung als sexuelle Belästigung. Das ist eine Übertretung, die zum Beispiel die Eltern anzeigen können, aber kein Offizialdelikt, bei dem der Staat von sich aus ermitteln muss. Dabei haben wir viele Beweismittel in Form von Chats, die uns für Ermittlungen vorliegen würden. Das Gesetz wird dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern nicht gerecht. Ein spezifischer Straftatbestand könnte diese Lücke schliessen.Wie wirkt sich das revidierte Sexualstrafrecht im Ermittlungsalltag aus?Für statistische Aussagen ist es noch zu früh. Aber gesellschaftlich ist die Bedeutung eines Sexualdelikts heute eine andere. Mit dem neuen Sexualstrafrecht wird ein solches Delikt nicht mehr als reines Gewaltdelikt betrachtet, sondern als Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung. Wir werden sehen, ob das dazu beiträgt, das grosse Dunkelfeld etwas aufzuhellen. In der Praxis spüren wir bereits eine Zunahme von Anzeigen, die Handlungen gegen den Willen ohne Nötigungsmittel betreffen. Also wenn bei einem Sexualdelikt ein Nein zum Beispiel nicht respektiert wird, ohne dass physische Gewalt angewendet wird. Das ist neu in der Ermittlungsarbeit und erfordert spezifische Schulungen der Strafverfolger. Allgemein wächst das Verständnis, dass Ermittlungen bei Sexualdelikten sehr anspruchsvoll und aufwendig sind. Insbesondere bei Vier-Augen-Delikten sind Einvernahmen von professionell geschulten Befragungspersonen essenziell.Welche Voraussetzungen braucht eine wirksame Strafverfolgung im Sexualstrafrecht in der Zukunft?Es braucht zwingend ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Nur so können wir sicherstellen, dass Verfahren nicht unnötig lange dauern. Lange Verfahren sind eine enorme psychische Belastung, vor allem für die Opfer, und gefährden wegen verblassender Erinnerungen die Beweisführung.Opfer sexueller Gewalt gehen vermehrt an die Öffentlichkeit. Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen aus Sicht der Strafverfolgung?Im Ermittlungsverfahren gilt das Untersuchungsgeheimnis, um Vorverurteilungen zu vermeiden. Gleichzeitig spielt die Medienberichterstattung eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, neue Phänomene aus Strafverfahren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wenn Opfer an die Öffentlichkeit gehen, kann das enttabuisierend wirken und den Fokus dorthin rücken, wo er hingehört: auf die Verantwortung des Täters. Für Opfer, die die Öffentlichkeit nicht suchen, kann der mediale Druck allerdings extrem belastend sein.Passend zum Artikel
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