Zwist wegen Denkmalschutz: Die Migros fordert von der Stadt Zürich mehr als 9 Millionen Franken EntschädigungDie Stadt stellt die frühere Markthalle Oerlikon unter Schutz. Die Migros spricht von Enteignung. Sie hat den Fall vors Bundesgericht gezogen.27.07.2026, 17.00 Uhr3 LeseminutenAb 1955 ist die Migros Eigentümerin der alten Markthalle in Oerlikon. Der zwei Jahre später eröffnete Laden auf zwei Etagen stösst bei der Bevölkerung auf grosses Interesse.Photopress/KeystoneEs ist ein Donnerstag im Mai 1957, an dem sich Zürcherinnen und Zürcher erwartungsvoll auf dem Marktplatz von Oerlikon versammeln. Gottlieb Duttweiler und seine Frau Adele sind angekündigt, sie sollen ein Relief des Bildhauers Otto Charles Bänninger einweihen. Es ziert den erst kurz davor eröffneten Neubau der Migros. Es ist nicht irgendeine Filiale, sondern der erste Migros-Markt in Zürich auf zwei Etagen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die lokale Blasmusik spielt. Duttweiler tritt zum Rednerpult und sagt, er freue sich, «zu Leuten aus dem arbeitenden Volk» sprechen zu dürfen. Seine Frau zieht an einem Seil und enthüllt das Kunstwerk, das eine Familie zeigt. Tosender Applaus.An diesem Tag ahnt wohl niemand, dass die soeben feierlich eingeweihte Fassade fast siebzig Jahre später zu einem Rechtsstreit führen wird. Denn für die Stadt Zürich ist sie ein schützenswertes Stück Baugeschichte – auch wegen des von Bänninger angefertigten Bronzereliefs. Für die Genossenschaft Migros Zürich steht dagegen die wirtschaftliche Nutzung der Liegenschaft im Vordergrund.2016 fordert die Migros die Stadt auf, die Schutzwürdigkeit zu prüfen – denn wo zwei Geschosse sind, wären laut Zonenordnung fünf erlaubt.Die städtische Schätzungskommission prüft deshalb die Schutzwürdigkeit und was es finanziell für die Migros bedeuten würde, wenn die Liegenschaft geschützt würde. Sie kommt zu dem Schluss: Der Schutz führt zu einer Werteinbusse von 3,5 Millionen Franken. Die Kommission schätzt das Gebäude ohne Schutz auf 18,5 Millionen Franken. Die Migros ist mit der Bewertung nicht einverstanden. Sie zieht eine externe Gutachterin bei. Und diese schätzt die Liegenschaft auf 21,5 Millionen Franken und den Wertverlust auf 8,24 Millionen.Im April 2018 stellt die Stadt die Liegenschaft dann tatsächlich unter Denkmalschutz. Die Migros akzeptiert das. Sie fordert aber eine Entschädigung. Der Schutz komme einer materiellen Enteignung gleich, begründet sie. Sie fordert 8 Millionen Franken Entschädigung.Vier Tage nachdem die Forderungen an die Stadt überreicht worden sind, verkauft die Migros das Grundstück für 16,5 Millionen Franken. Im Vertrag wird vermerkt, dass allfällige Entschädigungen durch die Stadt an die Migros fallen und nicht an die neue Besitzerin.Kurz darauf treffen sich Stadt und Migros zu Gesprächen – doch diese bleiben ohne Erfolg. Beide Seiten beharren auf ihren Standpunkten. Die Stadt argumentiert, der früheren Grundeigentümerin stehe keine Entschädigung zu. Die Migros hingegen ist überzeugt, dass der Tatbestand der materiellen Enteignung erfüllt ist. Sie erhöht ihre Forderungen nun auf 9,342 Millionen Franken zuzüglich Zinsen.Nun muss die Schätzungskommission entscheiden. Sie kommt zu dem Fazit: Die Unterschutzstellung ist keine materielle Enteignung.Die Migros zieht den Fall weiter ans Verwaltungsgericht. Doch auch dieses entscheidet zugunsten der Stadt und auferlegt der Migros zusätzlich Gerichtsgebühren von 50 000 Franken.Die Migros zieht den Fall weiter ans Bundesgericht – dieses weist die Beschwerde der Migros ab.Es argumentiert, die gesamte Parzelle sei zu beurteilen, nicht nur die besonders stark betroffene Markthalle. Daneben befinden sich noch ein Annex und ein Wohnhaus, die durch den Schutz kaum an Wert verloren haben dürften.Zudem sei eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Liegenschaft immer noch möglich. Es gebe zwar Einschränkungen – so ist es etwa verboten, aufzustocken. Aber das Grundstück könne weiterhin rentabel genutzt werden.Des Weiteren habe die Migros die Parzelle kurz nach der Unterschutzstellung für 16,5 Millionen Franken verkaufen können. Das zeige, dass die Liegenschaft nach wie vor einen hohen Marktwert habe. Auch war das Gericht der Meinung, die erzielbaren Mieterträge ermöglichten weiterhin eine branchenübliche Rendite.Zudem sei die Migros nicht wesentlich anders behandelt worden als andere Eigentümer denkmalgeschützter Liegenschaften in Zürich.Gerichtsgebühren betragen 65 000 FrankenDas Bundesgericht entschied zudem, die vom Verwaltungsgericht verrechneten Gerichtsgebühren von 50 000 Franken seien trotz ihrer Höhe zulässig, weil der Streitwert mit 9,342 Millionen Franken ebenfalls hoch sei. Es brummte der Migros noch weitere 15 000 Franken Gerichtskosten auf für das Verfahren vor Bundesgericht. Sie muss also insgesamt 65 000 Franken zahlen.Die Genossenschaft Migros Zürich sagt auf Anfrage der NZZ, sie akzeptiere den Bundesgerichtsentscheid vollumfänglich. Weiter wolle man sich zur Immobilienstrategie nicht äussern.Der Stadtrat begrüsse das Urteil, teilt das Hochbaudepartement mit. Das Bundesgericht habe die Haltung der Stadt Zürich bestätigt: Eine Unterschutzstellung einer Liegenschaft begründe keine materielle Enteignung.Bundesgerichtsurteil 1C_275/2025 vom 29. Juni 2026.Passend zum Artikel
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Die Stadt stellt die frühere Markthalle Oerlikon unter Schutz. Die Migros spricht von Enteignung. Sie hat den Fall vors Bundesgericht gezogen.







