PfadnavigationHomePolitikDeutschlandAnschlag in BerlinMerz fordert nach CSD-Bluttat Konsequenzen bis zum Entzug der StaatsbürgerschaftStand: 14:35 UhrLesedauer: 2 MinutenKanzler Merz hat nach dem Anschlag auf den CSD drastische Konsequenzen angekündigt. Für Gefährder mit Doppelpass sei etwa der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft seiner Meinung nach auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich.Nach dem Anschlag am Rande des CSD will Merz Voraussetzungen schaffen, Gefährder in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Auch der Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern ist in den Augen des Kanzlers möglich.Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach der Amokfahrt beim Christopher Street Day (CSD) drastische Konsequenzen angekündigt. „Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenzieller Straftäter so weit wie möglich einzugrenzen“, sagte der CDU-Vorsitzende am Montag in Berlin. Wenn sie nicht in Haft genommen werden könnten, „dann müssen wir als Rechtsstaat alles tun, um die Bewegungsfreiheit dieser potenziellen tatsächlichen Straftäter und Gefährder einzuschränken“. Er habe Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gebeten, dazu in den kommenden Tagen eine Stellungnahme auszuarbeiten.Lesen Sie auchMan müsse sicher erst alle Konsequenzen prüfen, fügte Merz hinzu. So könne man etwa keinen Gefährdern die ‌deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie nur diese eine hätten, wie der mutmaßliche Attentäter. Aber für Doppelstaatler sei dies seiner Meinung nach auch ohne Änderung des Grundgesetzes durchaus möglich. Wichtiger sei, dass man Ausreisepflichtige so schnell wie möglich dazu bewege, das Land zu verlassen. Darunter seien auch viele Gefährder.Er verstehe zudem nicht, wie der mutmaßliche Attentäter, der unter Beobachtung als Gefährder gestanden habe, ‌sich trotz Handy-Nutzung unbeobachtet dem CSD überhaupt nähern konnte. „Das sind Fragen, die wir klären müssen“, forderte der Kanzler.Merz kritisierte auch, dass es in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Regeln gebe. „Das ist klassisches Polizeirecht der Länder. Ob wir dazu im Bundesrecht etwas ändern müssen oder ob das die Länder tun müssen, ist eine offene Frage“, sagte er. Lesen Sie auchDie ‌Länder gingen völlig unterschiedlich mit Themen wie ‌dem Anlegen von Fußfesseln oder der Überwachung von potenziellen Straftätern bis hin zum Polizeigewahrsam um. Er kritisierte, dass die Grünen ‌und Linken in Berlin auch noch gegen ein Polizeigesetz klagten, das ‌eine ‌bessere Überwachung von potenziellen Straftätern ermöglichen solle.rtr/lay