Viele Seniorinnen und Senioren in der Bundesrepublik trifft es: Rund 41 Prozent der Rentner in Deutschland, deren Bescheide untersucht wurden, haben nach ihrer Steuererklärung eine Nachzahlung ans Finanzamt leisten müssen – im Schnitt waren es 1326 Euro. Dies berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Auswertung des Steuererklärungsanbieters „smartsteuer“. In der Hälfte aller Fälle lag die Nachzahlung allerdings bei höchstens 499 Euro.Grundlage der Auswertung ist eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025. In der Hälfte aller Nachzahlungsfälle blieb der Betrag bei höchstens 499 Euro. Rund 45 Prozent der ausgewerteten Rentner erhielten hingegen eine Erstattung, im Durchschnitt 1383 Euro, bei der Hälfte maximal 779 Euro. Bei etwa 14 Prozent ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Rückzahlung.Daraus geht unter anderem hervor, dass 48,5 Prozent der Senioren neben der gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte verfügten. Am häufigsten war ein Arbeitsverhältnis (knapp 38 Prozent), gefolgt von Mieteinnahmen (gut zehn Prozent) sowie Einkünften aus Gewerbe oder Selbstständigkeit (jeweils rund vier Prozent).Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich.Stefan Heine, Steueranwalt und „smartsteuer“-GeschäftsführerNach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bezogen am 1. Juli 2025 rund 21,5 Millionen Menschen eine gesetzliche Rente. Darin enthalten sind auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Die reine Altersrente erhielten zu dem Termin 19,1 Millionen. Zudem gab es zu dem Stichtag etwa 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Bund der Steuerzahler fordert Änderungen für Rentner Der Steueranwalt und „smartsteuer“-Geschäftsführer Stefan Heine sagte den Zeitungen: „Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab, anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird.“ Die volle Steuerlast werde daher erst mit dem Bescheid fällig. Wer neben der gesetzlichen Rente etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob habe, müsse deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen.Nach Angaben von „smartsteuer“ steigt zudem die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter. „Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich“, sagte Heine. „So überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig.“ Bei höheren Nachzahlungen setzten die Finanzämter anschließend häufig Steuervorauszahlungen fest.Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb Änderungen bei der nachgelagerten Rentenbesteuerung. „Die Steuerpflicht darf nicht allein deshalb entstehen, weil die Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird“, erklärte der Verband den Zeitungen.Rentenerhöhungen dürften nicht vollständig steuerpflichtig werden. Stattdessen müsse der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet werden, damit Rentner nicht allein wegen des Inflationsausgleichs steuerpflichtig würden.Aktuell sind die Renten sind zum 1. Juli um 4,24 Prozent gestiegen. Auch der größte deutsche Sozialverband VdH warnt, dass das Plus oft erst später auffällt und mehrere Steuerjahre auf einmal nachgefordert werden. Viele wüssten nicht, dass sie „häufig erst im Laufe ihres Ruhestands Steuern zahlen müssen“, sagte Michael Popp, Referent für Alterssicherung beim VdK der „Berliner Zeitung“.Auslöser könnten regelmäßige Rentenerhöhungen oder zusätzliche Einkünfte wie die Witwenrente sein. Besonders ältere oder pflegebedürftige Menschen seien mit einer plötzlich notwendigen Steuererklärung häufig überfordert. Der Verband fordert deshalb einfachere Verfahren und einen stärker automatisierten Steuerabzug für Rentner.