In Berlin lebt jeder zweite Haushalt allein. 977.000 Einpersonenhaushalte zählt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Mikrozensus 2025, und rund jede dritte alleinlebende Person ist 65 Jahre oder älter.Rechnerisch sind das etwa 295.000 Menschen im Rentenalter, die ihren Steuerbescheid ohne Ehepartner im Rücken öffnen.Genau diese Gruppe hat der Bundesfinanzhof als anfällig für eine Doppelbesteuerung der Rente benannt. Bei Ledigen fällt der steuerfrei zufließende Teil der Rente in der Modellrechnung niedriger aus, weil keine Hinterbliebenenrente eingerechnet wird.Für Berlin heißt das: Die Hauptstadt hat statistisch mehr Rentnerinnen und Rentner in der Risikogruppe als der Bundesschnitt.
Was Doppelbesteuerung der Rente überhaupt bedeutet
Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn jemand Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt hat und die spätere Rente daraus erneut versteuern muss.Der Bundesfinanzhof hat 2021 ein Prüfschema festgelegt. Gegenübergestellt werden zwei Summen: alle Beiträge, die aus versteuertem Einkommen in die Rentenkasse geflossen sind, und der gesamte steuerfrei bleibende Teil der Rente über die statistische Bezugsdauer.Ist die zweite Summe kleiner als die erste, kann eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegen.Die nachgelagerte Besteuerung als solche hält das Gericht dagegen für zulässig. Das Bundesverfassungsgericht nahm zwei Verfassungsbeschwerden dazu 2023 nicht zur Entscheidung an.






