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Rente: Fast drei Viertel der Rentenleistungen waren 2025 einkommensteuerpflichtig 72 Prozent der Rentenleistungen zählen inzwischen zu den steuerpflichtigen Einkünften – das bedeutet nicht, dass mehr Rentner tatsächlich Steuern zahlen.

Auf einen immer größeren Teil der Renten in Deutschland müssen Steuern gezahlt werden. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpaEin immer größerer Teil der Renten in Deutschland unterliegt der Steuer. Im vergangenen Jahr erhielten 22,5 Millionen Menschen gesetzliche, private oder betriebliche Rentenleistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Von diesen Leistungen zählten mit 304 Milliarden Euro bereits 72 Prozent zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte gestiegen. Während die Zahl der Empfänger verglichen mit dem Vorjahr um 0,8 Prozent zunahm, erhöhten sich die ausgezahlten Leistungen um 5,1 Prozent.Ursache für diese Entwicklung ist die schrittweise Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung, die 2005 gesetzlich verankert wurde. Dabei werden Beiträge in der Ansparphase zunehmend von der Steuer befreit, während die Leistungen in der Auszahlungsphase stärker besteuert werden. Je später der Renteneintritt ist, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Zudem sind Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig, was den Anteil ebenfalls steigen lässt. Die ursprünglich bis 2040 geplante Übergangsphase wurde im März 2024 bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst dann werden die Renten neuer Jahrgänge vollständig besteuert.Dass ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass auch Steuern gezahlt werden müssen, hieß es. Viele Rentner liegen nach Abzügen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Die aktuellsten Zahlen zur tatsächlichen Steuerlast liegen für das Jahr 2022 vor. Damals zahlten 9,34 Millionen oder rund 42 Prozent der Rentenempfänger Einkommensteuer. Von diesen bezogen jedoch 80 Prozent neben der Rente weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einem Arbeitsverhältnis. Bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, zählen hierzu auch die Einkünfte des Partners oder der Partnerin. rtr Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! Anzeige Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen Anzeige Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche Anzeige Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick