Besteuerung : Fast drei Viertel der Rentenleistungen waren 2025 einkommensteuerpflichtig04.08.2026, 10:44Lesezeit: 2 Min.Der Besteuerungsanteil der Rente steigt stärker als die Zahl der Rentenempfänger und der ausgezahlten Leistungen. Grund ist eine Ergänzung der Agenda 2010.Ein immer größerer Teil der Renten in Deutschland unterliegt der Steuer. Im vergangenen Jahr erhielten 22,5 Millionen Menschen gesetzliche, private oder betriebliche Rentenleistungen ⁠in Höhe von rund 423 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Von diesen Leistungen zählten mit 304 Milliarden Euro bereits 72 Prozent zu ‌den steuerpflichtigen Einkünften.Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte gestiegen. Während die Zahl der Empfänger verglichen mit dem Vorjahr um 0,8 Prozent ‌zunahm, erhöhten sich die ausgezahlten ‌Leistungen um 5,1 Prozent.Die nachgelagerte Besteuerung ist eine Ergänzung der Agenda 2010Ursache für diese Entwicklung ist die schrittweise Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung, die 2005 gesetzlich verankert wurde. Dabei werden Beiträge in der Ansparphase zunehmend von der Steuer befreit, während die Leistungen in der ⁠Auszahlungsphase stärker besteuert werden. Je später der Renteneintritt ist, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Zudem sind Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig, was den Anteil ebenfalls steigen lässt. Die ursprünglich bis 2040 geplante Übergangsphase wurde ⁠im März 2024 bis ‌zum Jahr 2058 verlängert. Erst dann werden die Renten neuer Jahrgänge vollständig besteuert.Dass ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass auch Steuern gezahlt werden ⁠müssen, hieß es. ⁠Viele Rentner liegen nach Abzügen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Die aktuellsten Zahlen zur tatsächlichen Steuerlast liegen ⁠für das Jahr ⁠2022 vor. Damals zahlten 9,34 Millionen oder rund 42 Prozent der Rentenempfänger Einkommensteuer. Von diesen bezogen ‌jedoch 80 Prozent neben der Rente weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einem Arbeitsverhältnis. Bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, zählen hierzu auch die Einkünfte des Partners oder der Partnerin.