«Paternalistisch», «plump»: Die Diskussion über die Leihmutterschaft in Deutschland nimmt Fahrt auf. Dabei bleibt eine auffällige LeerstelleNach Jens Spahns Rücktritt als Unionsfraktionsvorsitzender verschiebt sich die Debatte zur Grundsatzfrage: Ist Deutschlands Umgang mit der Leihmutterschaft richtig?21.07.2026, 17.28 Uhr3 LeseminutenIn Deutschland ist die Durchführung und Vermittlung von Leihmutterschaften verboten.ImagoJens Spahns Rücktritt vom Posten des Fraktionsvorsitzenden der Union eröffnet eine neue Debatte über die Leihmutterschaft: Ist der deutsche Umgang damit angemessen? Sollte in die eine oder andere Richtung nachgebessert werden?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister, forderte am Dienstag im Deutschlandfunk eine offene Debatte über diese Fragen. Die Thematik der Leihmutterschaft betreffe nicht nur schwule Paare, sondern auch Frauen, die selbst kein Kind austragen könnten. Ein unerfüllter Kinderwunsch sei «für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen», so Frister. Die Grünen-Fraktionschefin Britta Hasselmann äusserte ihren Wunsch nach einer baldigen Austragung der Debatte im Bundestag.Brosius-Gersdorf äussert sichZuvor hatte sich die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf in die Debatte eingeklinkt. Sie hatte im vergangenen Sommer Verfassungsrichterin werden wollen, wurde aber wegen Fragen zu ihrer Integrität von den Christlichdemokraten verhindert. Der «Zeit» sagte sie, die ablehnende Haltung der CDU und der CSU gegenüber der Leihmutterschaft entspreche «nicht dem Grundgesetz».Die Union aus CDU und CSU spreche Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab: «Sie will einen paternalistischen Staat, der am besten weiss, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist», so Brosius-Gersdorf. Man dürfe Frauen nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. Die Leipziger Professorin illustrierte das am Beispiel des Alkoholkonsums, des Extremsports und der Sterbehilfe. Deren Verbot wurde im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben, seither ist die Sterbehilfe in Deutschland weitgehend unreguliert.Vonseiten der Christlichdemokraten folgte prompt die Zurechtweisung. Armin Laschet, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, schrieb auf X, «etwas Plumperes» habe er zu dem Thema noch nicht gelesen. Es sei «ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt».Leerstelle KindeswohlEine auffällige Leerstelle in der Diskussion bleibt das Kindeswohl. Das bemerkte auch die FDP-Co-Vorsitzende Linda Teuteberg auf der Plattform X. Bei der Leihmutterschaft könnte ein Konflikt mit den Grundrechten des Kindes vorliegen, schrieb sie. Dahinter verbirgt sich die Frage, ob die Schwangerschaft und die Geburt durch eine Leihmutter die Entwicklung eines auf solche Weise zur Welt gebrachten Kindes beeinträchtigen können. So sind biologische Mutter und Leihmutter häufig zwei verschiedene Frauen, die das Kind in manchen Fällen nie kennenlernt.Auch der CDU-Parteitagsbeschluss vom Februar, den Spahn mitgetragen hatte, erwähnt das Kindeswohl nicht. Vielmehr begründet er die erneuerte Absage der Partei an die Leihmutterschaft abstrakt mit «ethischen, rechtlichen und praktischen Bedenken» und konkreter mit «Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitlichen Risiken».Die christlichdemokratische Bundesfamilienministerin Karin Prien sagte dem Portal «The Pioneer», sie könne sich «kaum vorstellen», dass sich die Haltung der CDU in nächster Zeit ändern werde. Gleichsam sprach sie von einem «ganz furchtbaren Schicksal» kinderloser Paare, die sich Kinder wünschten. «Das muss unendlich schwer sein», so Prien.Spahn und sein Ehemann gaben in der vergangenen Woche bekannt, dass sie Eltern geworden sind – und dafür die Dienste einer Leihmutter in den USA in Anspruch nahmen. In Deutschland ist die Durchführung und Vermittlung von Leihmutterschaften jedoch verboten. Auch Spahn selbst hatte sich wiederholt für die Beibehaltung des Status quo ausgesprochen.Am Freitag hatte Spahn erklärt, dass ihn die Heftigkeit der Debatte überrascht habe. Dass sie so einmütig und erregt ausfiel, speiste sich zu einem grossen Teil aus dem als Doppelmoral empfundenen Verhalten des CDU-Politikers. Aber sie berührt eben auch ethische Grundsatzfragen, die politisches Lagerdenken überschreiten.Passend zum Artikel