Kann man auch Teile von Parteien verbieten, wenn sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen? Der Jurist Klaus Ferdinand Gärditz lehrt Verfassungsrecht in Bonn. Er hat sich mit der Frage beschäftigt, ob nicht die ganze AfD, sondern nur einzelne Landesverbände verboten werden könnten. Und wie das rechtlich möglich wäre.

DIE ZEIT: Herr Gärditz, seit ein paar

Tagen wird wieder über ein mögliches Teilverbot der AfD diskutiert. Statt

gegen die AfD als Ganzes vorzugehen, soll beispielsweise nur ein Verbot in

Thüringen angestrebt werden. Ist das juristisch möglich?