Startseite
Finanzen
Steuern & Recht
Ranking: Das sind die besten Steuerberatungen Viele Unternehmen müssen von 2028 an weniger Steuern zahlen. Deutschlands führende Steuerberater können helfen, davon zu profitieren.
Illustration Foto: Ulf K./SepiaDeutschland im Jahr 2032. Unternehmen zahlen nur zehn Prozent Körperschaftsteuer und nutzen die neuen finanziellen Spielräume, um in Zukunftstechnologien zu investieren. Ausländische Konzerne eröffnen Standorte, die Wirtschaft brummt, die Politikverdrossenheit geht zurück.Das jedenfalls hoffen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): Ihre große Koalition hat bereits vor rund einem Jahr beschlossen, dass die Körperschaftsteuer von 2028 an schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinkt.Inklusive kommunaler Gewerbesteuer dürfte sich die Steuerlast damit künftig im Schnitt auf lediglich rund 25 Prozent summieren – womöglich auch bei vielen Mittelständlern: Personengesellschaften sollen nach den Plänen der Koalition bald einfacher von der aktuell bis zu 45-prozentigen Einkommen- zur Körperschaftsteuer wechseln können.In vielen deutschen Unternehmen müsste die Devise deshalb derzeit lauten: investieren. Schließlich mindert Aufwand in diesem und im nächsten Jahr die Steuerlast stärker als in der Zeit danach, wenn die Steuersätze ohnehin sinken.Investitionen werden belohntHinzu kommt, dass Unternehmen dank des sogenannten Innovationsboosters noch bis Ende 2027 in den Genuss erweiterter Abschreibungsmöglichkeiten kommen. Sie können bis zu 30 Prozent des Kaufpreises von Maschinen und anderen „beweglichen Wirtschaftsgütern“ direkt von der Steuer absetzen. Bei Elektrofahrzeugen sind es sogar 75 Prozent.Das macht Investitionen steuerlich attraktiv. Doch gerade mittelständische Unternehmer halten sich bisher zurück, berichtet Martin Liepert, Partner bei Ecovis, einer der Top-Steuerberatungen in Deutschland (siehe Kasten und Tabelle). „In den letzten Monaten herrschte große Unsicherheit, vor allem wegen des Krieges im Mittleren Osten, hoher Ölpreise und der Debatten um die Renten- und Gesundheitsreform. Viele Unternehmer warten deshalb ab.“ Wenn sich die geopolitische Situation beruhigt und Reformen umgesetzt werden, könnte sich das ab Herbst ändern, vermutet er.„Zahlreiche Mandanten wissen, dass es aus steuerlicher Sicht Sinn macht, dieses oder nächstes Jahr zu handeln“, sagt Liepert. Schließlich winkt sozusagen ein doppelter Vorteil: Es seien höhere Abschreibungen möglich, die sich zudem wegen der (noch) hohen Körperschaftsteuersätze stärker auswirken.Neben den Steuervorteilen spricht für verstärkte Investitionen, dass vielerorts der Handlungsdruck steigt – schließlich gilt es, Unternehmen zukunftsfest aufzustellen. Dietrich Loll ist deshalb vorsichtig optimistisch, dass Entscheider im weiteren Jahresverlauf mehr Neuanschaffungen planen. Mit einem Investitionsboom rechnet der Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft ETL allerdings vorerst nicht – zumal einige Fallstricke zu beachten sind: „Höhere Abschreibungen im ersten Jahr führen zu niedrigeren Abschreibungen in den Folgejahren.“In bestimmten Fällen kann sich der anfängliche Steuervorteil deshalb in einen finanziellen Nachteil verwandeln. Denkbar ist das zum Beispiel, wenn ein Unternehmen mit steigenden Gewinnen in den Folgejahren rechnet und keine weiteren signifikanten Investitionen plant.Teils kann es bei derartigen Konstellationen sogar sinnvoller sein, Investitionen aufzuschieben – zumindest aus steuerlicher Perspektive. „Geschäftsführer sollten in jedem Fall möglichst genau kalkulieren, wie sich die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent im ersten Jahr langfristig auswirkt“, rät Loll. So entsteht das Ranking Das Handelsblatt Research Institute (HRI) identifizierte zunächst 780 international tätige Steuerberatungen mit über 9400 relevanten Mitarbeitern. Diese wurden nach den renommiertesten Steuerberatungen, auch für Branchen, Beratungsbereiche und Unternehmensgrößen (nach Umsatz) befragt. Zusätzlich durften rund 15.000 Manager Stimmen abgeben. Aus 175 empfohlenen Beratungen wurden so die 42 WirtschaftsWoche-Top-Steuerberatungen ermittelt.Fiktiver Gewinn, reale SteuernNoch offen ist, wie viele Mittelständler von den Steuersenkungen zwischen 2028 und 2032 profitieren. Zwar können Kommandit-, offene Handels- und andere Personengesellschaften bereits seit mehr als vier Jahren von der Einkommen- zur Körperschaftsteuer wechseln und sich damit wie GmbHs oder Aktiengesellschaften besteuern lassen.Das wäre finanziell in vielen Fällen schon jetzt attraktiv. Doch die Option wird selten genutzt, berichtet Loll. Denn der Wechsel sei kompliziert, weil Unternehmen für steuerliche Zwecke eine fiktive Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft vornehmen müssten. „Das birgt das Risiko, dass stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen“, sagt Loll.Das betrifft zum Beispiel das sogenannte Sonderbetriebsvermögen: „Im Mittelstand gehören Immobilien und andere wertvolle Vermögensgegenstände des Unternehmens häufig den Gesellschaftern persönlich“, erklärt Ecovis-Partner Liepert. Dadurch sinkt die Gefahr, dass Vermögen nach einer Insolvenz an die Gläubiger geht. Bei Kapitalgesellschaften gibt es jedoch kein Sonderbetriebsvermögen. Die fiktive Umwandlung kann deshalb zu einem fiktiven Vermögenszugang führen, durch den dann auf dem Papier ein Gewinn entsteht. Und den müssen Gesellschafter dann nicht nur fiktiv, sondern ganz real versteuern.Ungemach droht auch bei thesaurierten, also nicht ausgeschütteten Gewinnen, die Personengesellschaften zu steuerlichen Vorzugskonditionen angesammelt haben. Auch hier kann es passieren, dass beim Wechsel zur Körperschaftsteuer sofort Steuern fällig sind. Das träfe insbesondere Unternehmen, die gezielt Reserven für Investitionen aufgebaut haben.Die Bundesregierung hat nun angekündigt, den Wechsel zur Körperschaftsteuer zu vereinfachen. Das wäre aus Perspektive des Mittelstands umso wichtiger, seit die Bundesregierung zu Monatsbeginn angekündigt hat, den Einkommensteuer-Spitzensatz 2027 um zwei Punkte auf 47 Prozent zu erhöhen.Wie aus Berlin zu hören ist, spielen die Probleme mit dem Sonderbetriebsvermögen und den thesaurierten Gewinnen bei den Überlegungen im Bundesfinanzministerium eine zentrale Rolle. Mittelständische Unternehmen dürfen sich deshalb Hoffnungen machen, dass es tatsächlich leichter wird. Schön wäre es, wenn bald Klarheit herrscht. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! Anzeige Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen Anzeige Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche Anzeige Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick







